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JuraForum.deUrteileSchlagwörterFFlurbereinigungsrecht 

Flurbereinigungsrecht

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 10923/08.OVG vom 10.12.2008

Hat der Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan zum Teil Erfolg, sind dem Widerspruchsführer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen in entsprechendem Umfang zu erstatten und können ihm die Spruchstellenkosten nur teilweise auferlegt werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 10940/06.OVG vom 06.12.2006

Zum Einwendungsausschluss nach Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Flurbereinigungskasse.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 10679/04.OVG vom 15.02.2006

1. Befürchtungen einer zu hohen Schadstoffbelastung der Böden verbieten nur dann die Anordnung der Flurbereinigung, wenn bereits von vornherein mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen ist, dass der beabsichtigte Erfolg erreicht werden kann.

2. Erweist sich die Flurbereinigung im Laufe des Verfahrens als nicht erforderlich oder nicht interessengerecht, kann darauf mit der Einstellung des Verfahrens reagiert werden.

OVG-BRANDENBURG – Urteil, 8 D 35/01.G vom 17.09.2003

1. Auch die Durchsetzung eines durch Gesetz bestimmten Nationalparks (hier: Nationalpark Unteres Odertal) ist ein Unternehmen, für das unter den Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG eine Unternehmensflurbereinigung durchgeführt werden kann.

2. Die Zulässigkeit der Enteignung ländlicher Grundstücke in großem Umfang als Voraussetzung für die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung muss unabhängig davon gegeben sein, ob es in dem Verfahren der Flurbereinigung zu einem Landabzug kommen oder eine volle Landabfindung möglich sein wird. Erforderlich ist insoweit allerdings nicht eine grundstücksbezogene Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen, sondern eine Zulässigkeit der Enteignung dem Grunde nach.

3. Auch wenn es nicht zu einem Landabzug kommen wird, kann die Unternehmensflurbereinigung dazu dienen, den durch das Unternehmen eingetretenen Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Verfahren kann deshalb auch dann eingeleitet werden, wenn dem Unternehmensträger an anderer Stelle ausreichend Ersatzflächen zur Verfügung stehen.

4. Das Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung über das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes im Sinne des § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG braucht nicht schon bei Einleitung der Unternehmensflurbereinigung vorzuliegen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 11622/01.OVG vom 16.04.2003

Die vorläufige Besitzeinweisung kann auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 FlurbG vorliegen, wegen grobem Missverhältnis von Einlage und Abfindung ermessensfehlerhaft sein, wenn Grundstücke eines Teilnehmers, für die er im Planwunschtermin eine verfestigte Aussiedlungsabsicht dargelegt hat, ohne Not einem anderen, ortsfremden Teilnehmer zugewiesen werden.

Die Niederschrift über den Planwunschtermin begründet als öffentliche Urkunde vollen Beweis für die Vollständigkeit der Wiedergabe geäußerter Willensbekundungen der Teilnehmer auch dann, wenn sie lediglich vom Verhandlungsführer und dem Teilnehmer, nicht aber vom Protokollführer unterzeichnet ist.

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