JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Flurbereinigungsrecht
| Rechtsgebiete: | FlurbG, VwGO, AGVwGO |
| Schlagworte: | Flurbereinigungsrecht, Prozessrecht, Abfindung, wertgleiche Abfindung, Widerspruch, Erfolg, Teilerfolg, Teilobsiegen, Widerspruchskosten, Kosten des Widerspruchsverfahrens, außergerichtliche Kosten, Kosten der Rechtsverfolgung, Erstattung |
| Stichwort: | Flurbereinigungsrecht |
| Leitsatz: | Hat der Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan zum Teil Erfolg, sind dem Widerspruchsführer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen in entsprechendem Umfang zu erstatten und können ihm die Spruchstellenkosten nur teilweise auferlegt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 10923/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | FlurbG, AGFlurbG |
| Schlagworte: | Flurbereinigungsrecht, Flurbereinigungskasse, Jahresabschluss, Konto, Gutschrift, Rückbuchung |
| Stichwort: | Flurbereinigungsrecht |
| Leitsatz: | Zum Einwendungsausschluss nach Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Flurbereinigungskasse. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 10940/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | FlurbG |
| Schlagworte: | Flurbereinigungsrecht, Flurbereinigungsbeschluss, Anordnung der Flurbereinigung, Erforderlichkeit, Interesse der Beteiligten, Interesse, Kostenlast, Schadstoffe, Schadstoffbelastung |
| Stichwort: | Flurbereinigungsrecht |
| Leitsatz: | 1. Befürchtungen einer zu hohen Schadstoffbelastung der Böden verbieten nur dann die Anordnung der Flurbereinigung, wenn bereits von vornherein mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen ist, dass der beabsichtigte Erfolg erreicht werden kann. 2. Erweist sich die Flurbereinigung im Laufe des Verfahrens als nicht erforderlich oder nicht interessengerecht, kann darauf mit der Einstellung des Verfahrens reagiert werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 10679/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, FlurbG, VwGO, BbgNatSchG, EntGBbg, NatPUOG |
| Schlagworte: | Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen, Zulässigkeit der Enteignung zur Realisierung eines Nationalparks, Naturschutz als Zweck der Unternehmensflurbereinigung, Inanspruchnahme von ländlichen Grundstücken in großem Umfang, Bemühen um einen freihändigen Erwerb der betroffenen Flächen, Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, Wahl der richtigen Verfahrensart |
| Stichwort: | Flurbereinigungsrecht |
| Leitsatz: | 1. Auch die Durchsetzung eines durch Gesetz bestimmten Nationalparks (hier: Nationalpark Unteres Odertal) ist ein Unternehmen, für das unter den Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG eine Unternehmensflurbereinigung durchgeführt werden kann. 2. Die Zulässigkeit der Enteignung ländlicher Grundstücke in großem Umfang als Voraussetzung für die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung muss unabhängig davon gegeben sein, ob es in dem Verfahren der Flurbereinigung zu einem Landabzug kommen oder eine volle Landabfindung möglich sein wird. Erforderlich ist insoweit allerdings nicht eine grundstücksbezogene Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen, sondern eine Zulässigkeit der Enteignung dem Grunde nach. 3. Auch wenn es nicht zu einem Landabzug kommen wird, kann die Unternehmensflurbereinigung dazu dienen, den durch das Unternehmen eingetretenen Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Verfahren kann deshalb auch dann eingeleitet werden, wenn dem Unternehmensträger an anderer Stelle ausreichend Ersatzflächen zur Verfügung stehen. 4. Das Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung über das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes im Sinne des § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG braucht nicht schon bei Einleitung der Unternehmensflurbereinigung vorzuliegen. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 8 D 35/01.G | |
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