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Flüchtlingseigenschaft

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 132/08 vom 22.06.2009

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG
Schlagworte:Abweichung, Divergenz, Flüchtlingsanerkennung, Flüchtlingseigenschaft, Togo, Widerruf
Stichwort:Flüchtlingseigenschaft
Leitsatz:Ob der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung aufgrund der bisherigen Veränderungen der politischen Verhältnisse in Togo zulässig ist (§§ 73 Abs. 1 AsylVfG, 60 Abs. 1 AufenthG), kann bei der derzeitigen Lage nicht generell für alle Vorverfolgten in der einen oder anderen Weise beantwortet werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 132/08



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 A 107/08 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:AsylVGG, AsylVfG
Schlagworte:Flüchtlingseigenschaft, Ausschlussgrund, Terrorliste
Stichwort:Flüchtlingseigenschaft
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 A 107/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 5 S 1251/06 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG, GFK, GG, EGRL 04/83
Schlagworte:Abschiebungsverbot, Angola, Asylanerkennung, Beendigungsklausel, exilpolitische Betätigung, Flüchtlingsanerkennung, Flüchtlingseigenschaft, nichtstaatliche Akteure, MPLA, Qualifikationsrichtlinie, UNITA, Vorverfolgung, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wegfall-der-Umstände-Klausel, Widerruf
Stichwort:Flüchtlingseigenschaft
Leitsatz:Personen, die sich in Angola für Dritte erkennbar politisch für die UNITA betätigt haben und weiterhin betätigen (hier: als Informationssekretär) sind in Angola ungeachtet der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens vom April 2002 und der inzwischen durchgeführten Parlamentswahlen derzeit und auf absehbare Zeit nicht hinreichend sicher vor erneuter politischer Verfolgung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 5 S 1251/06

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 154/07.A vom 23.07.2008

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Flüchtlingseigenschaft, Iran, Militärangehöriger
Stichwort:Flüchtlingseigenschaft
Leitsatz:Fall eines iranischen Staatsangehörigen, dem deshalb die Flüchtlingseigenschaft und Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG zuzuerkennen sind, weil für ihn wegen seiner langjährigen, schon zur Schah-Zeit begonnenen Dienstzeit als Offizier in der iranischen Luftwaffe, seiner schon im Iran bekannt gewordenen regimefeindlichen Betätigung, seiner illegalen Ausreise und seines politischen Engagements in der monarchistischen Exilopposition die beachtliche Gefahr einer unverhältnismäßigen Bestrafung wegen Spionage oder Landesverrats und einer hiermit einhergehenden unmenschlichen Behandlung besteht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 154/07.A


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