JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Flüchtlingsanerkennung
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG |
| Schlagworte: | Abweichung, Divergenz, Flüchtlingsanerkennung, Flüchtlingseigenschaft, Togo, Widerruf |
| Stichwort: | Flüchtlingsanerkennung |
| Leitsatz: | Ob der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung aufgrund der bisherigen Veränderungen der politischen Verhältnisse in Togo zulässig ist (§§ 73 Abs. 1 AsylVfG, 60 Abs. 1 AufenthG), kann bei der derzeitigen Lage nicht generell für alle Vorverfolgten in der einen oder anderen Weise beantwortet werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 132/08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AsylVfG, GFK, GG, EGRL 04/83 |
| Schlagworte: | Abschiebungsverbot, Angola, Asylanerkennung, Beendigungsklausel, exilpolitische Betätigung, Flüchtlingsanerkennung, Flüchtlingseigenschaft, nichtstaatliche Akteure, MPLA, Qualifikationsrichtlinie, UNITA, Vorverfolgung, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wegfall-der-Umstände-Klausel, Widerruf |
| Stichwort: | Flüchtlingsanerkennung |
| Leitsatz: | Personen, die sich in Angola für Dritte erkennbar politisch für die UNITA betätigt haben und weiterhin betätigen (hier: als Informationssekretär) sind in Angola ungeachtet der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens vom April 2002 und der inzwischen durchgeführten Parlamentswahlen derzeit und auf absehbare Zeit nicht hinreichend sicher vor erneuter politischer Verfolgung. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 5 S 1251/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, VwGO, Richtlinie 2004/83/EG |
| Schlagworte: | Abschiebungsverbot, Asyl, Aufklärungspflicht, Beweisantrag, Einreiseerlaubnis, Erreichbarkeit, existenzielle Bedrohungen, Existenzminimum, Flüchtlingsanerkennung, innerstaatliche Fluchtalternative, inländische Fluchtalternative, interner Schutz, rechtliches Gehör, Transitvisum, Verfahrensmangel, verfolgungsbedingte Gefahren |
| Stichwort: | Flüchtlingsanerkennung |
| Leitsatz: | 1. Zu den Anforderungen an die tatrichterliche Würdigung, das Gebiet einer inländischen Fluchtalternative sei tatsächlich und in zumutbarer Weise erreichbar (hier: Berg-Karabach über Armenien). 2. Die Notwendigkeit der Einholung von Transitvisa steht der Annahme einer inländischen Fluchtalternative auch bei der Flüchtlingsanerkennung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 und 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie) grundsätzlich nicht entgegen. 3. Bei der Prüfung einer inländischen Fluchtalternative im Rahmen der Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 und 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 der Richtlinie 2004/83/EG sind auch nicht verfolgungsbedingte Gefahren zu berücksichtigen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 11.07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Flüchtlingsanerkennung, Widerruf |
| Stichwort: | Flüchtlingsanerkennung |
| Leitsatz: | Bei der Prüfung der Frage, ob sich die Verhältnisse im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu §§ 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG, 60 Abs. 1 AufenthG wesentlich verändert haben (vgl. Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21.04 -, 5124, 276), ist auf die konkreten für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus im Einzelfall maßgeblichen Umstände abzustellen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 L 152/07 | |
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