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Flüchtlingsanerkennung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 132/08 vom 22.06.2009

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG
Schlagworte:Abweichung, Divergenz, Flüchtlingsanerkennung, Flüchtlingseigenschaft, Togo, Widerruf
Stichwort:Flüchtlingsanerkennung
Leitsatz:Ob der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung aufgrund der bisherigen Veränderungen der politischen Verhältnisse in Togo zulässig ist (§§ 73 Abs. 1 AsylVfG, 60 Abs. 1 AufenthG), kann bei der derzeitigen Lage nicht generell für alle Vorverfolgten in der einen oder anderen Weise beantwortet werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 132/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 5 S 1251/06 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG, GFK, GG, EGRL 04/83
Schlagworte:Abschiebungsverbot, Angola, Asylanerkennung, Beendigungsklausel, exilpolitische Betätigung, Flüchtlingsanerkennung, Flüchtlingseigenschaft, nichtstaatliche Akteure, MPLA, Qualifikationsrichtlinie, UNITA, Vorverfolgung, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wegfall-der-Umstände-Klausel, Widerruf
Stichwort:Flüchtlingsanerkennung
Leitsatz:Personen, die sich in Angola für Dritte erkennbar politisch für die UNITA betätigt haben und weiterhin betätigen (hier: als Informationssekretär) sind in Angola ungeachtet der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens vom April 2002 und der inzwischen durchgeführten Parlamentswahlen derzeit und auf absehbare Zeit nicht hinreichend sicher vor erneuter politischer Verfolgung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 5 S 1251/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 11.07 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, GG, VwGO, Richtlinie 2004/83/EG
Schlagworte:Abschiebungsverbot, Asyl, Aufklärungspflicht, Beweisantrag, Einreiseerlaubnis, Erreichbarkeit, existenzielle Bedrohungen, Existenzminimum, Flüchtlingsanerkennung, innerstaatliche Fluchtalternative, inländische Fluchtalternative, interner Schutz, rechtliches Gehör, Transitvisum, Verfahrensmangel, verfolgungsbedingte Gefahren
Stichwort:Flüchtlingsanerkennung
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an die tatrichterliche Würdigung, das Gebiet einer inländischen Fluchtalternative sei tatsächlich und in zumutbarer Weise erreichbar (hier: Berg-Karabach über Armenien).

2. Die Notwendigkeit der Einholung von Transitvisa steht der Annahme einer inländischen Fluchtalternative auch bei der Flüchtlingsanerkennung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 und 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie) grundsätzlich nicht entgegen.

3. Bei der Prüfung einer inländischen Fluchtalternative im Rahmen der Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 und 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 der Richtlinie 2004/83/EG sind auch nicht verfolgungsbedingte Gefahren zu berücksichtigen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 11.07

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 2 L 152/07 vom 20.11.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG
Schlagworte:Flüchtlingsanerkennung, Widerruf
Stichwort:Flüchtlingsanerkennung
Leitsatz:Bei der Prüfung der Frage, ob sich die Verhältnisse im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu §§ 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG, 60 Abs. 1 AufenthG wesentlich verändert haben (vgl. Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21.04 -, 5124, 276), ist auf die konkreten für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus im Einzelfall maßgeblichen Umstände abzustellen.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 L 152/07


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