1. Zur Gemeinschaftswidrigkeit einer Satzungsgebühr für fleischbakteriologische Untersuchungen von Rindern (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 30.5.2002, DVBl. 2002, 1108).
2. Zur Abgrenzung von Teil- und Gesamtnichtigkeit von Satzungsregelungen, hier: Die Nichtigkeit der unter 1. genannten Gebühr wirkt sich wesentlich auf die Kalkulationsgrundlagen einer Gebührenregelung für allgemeine Fleischuntersuchungen aus.