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Fleischhygiene

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10637/07.OVG vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:FlHG, FlHVO, LMBG, LV, LGebG, AGFlHG, LKO, EWGRL 85/73, EGRL 96/23, EGRL 96/43
Schlagworte:Amtshandlung, Aufgabe, Aufgabenträger, Aufgabenübertragung, Aufgabenzuweisung, Außenverhältnis, Finanzausgleich, Finanzausstattung, Finanzgarantie, Finanzierung, Finanzierungsrichtlinie, Fleisch, Fleischbeschau, Fleischhygiene, Fleischhygienerecht, Fleischuntersuchung, Gebühr, Gebührenerhebung, Gebührenrecht, Gebührentatbestand, Gemeinschaftsrecht, Hemmstofftest, Kommune, Konnexität, Konnexitätsprinzip, Kommunalisierung, Kostenträger, Kostenträgerschaft, Landesuntersuchungsamt, Landkreis, Lebendprobe, Lebensmittel, Lebensmittel-Monitoring, Lebensmittelüberwachung, Monitoring, Nationaler Rückstandskontrollplan, Pauschalgebühr, Probe, Rückstandsuntersuchung, Rückstandskontrolle, Rückstandskontrollplan, Tierarzneimittel, Tierarzneimittelüberwachung, Zitiergebot, Zitiermangel, Zuständigkeit, Zuständigkeitsregelung
Stichwort:Fleischhygiene
Leitsatz:Das Landesuntersuchungsamt kann für die von ihm durchgeführten Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von den für die Schlacht- und Fleischuntersuchungen zuständigen Kommunen Gebühren erheben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10637/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10092/05.OVG vom 22.03.2005

Rechtsgebiete:FlHG, LGebG, AGFlHG, BSEUntersV, EGVO 999/2001, EGVO 2777/2000, EGVO 1248/2001, EGRL 85/73, EGRL 96/42
Schlagworte:Amtshandlung, Anwendungsvorrang, Aufgabenübertragung, Aufgabenzuweisung, Ausschlussregelung, Außenverhältnis, Bestimmtheit, BSE, BSE-Erreger, BSE-Test, BSE-Untersuchung, Erforderlichkeit, Ermächtigungsgrundlage, Fleisch, Fleischbeschau, Fleischhygiene, Fleischhygienerecht, Fleischuntersuchung, Gebühr, Gebührenerhebung, Gebührenrecht, Gebührentatbestand, Geeignetheit, Gemeinschaftsrecht, Genusstauglichkeit, Gesundheit, Gesundheitsgefahr, Gesundheitsrisiko, Heilung, Innenverhältnis, Klarstellung, Kompetenzzuweisung, Landesuntersuchungsamt, Mitwirkung, Mitwirkungshandlung, Pflichtenkreis, Rechtsgrundlage, Rind, Schlachtrind, Schlachttier, Schlachttieruntersuchung, Schreibfehler, Sperrwirkung, Tierseuche, Überwachungsbehörde, Verbot, Verbraucher, Verbraucherschutz, Verhältnismäßigkeit, Zitiergebot, Zitiermangel, Zuständigkeit, Zuständigkeitsregelung
Stichwort:Fleischhygiene
Leitsatz:Das Landesuntersuchungsamt kann für die von ihm durchgeführten BSE-Untersuchungen von den für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen zuständigen Kommunen Gebühren erheben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10092/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10757/04.OVG vom 26.08.2004

Rechtsgebiete:EWGRL 85/73, EGRL 96/43, FlHG, AGFlHG, GebVO-FlHG, GG, VwGO
Schlagworte:Abgabe, Abgabenrecht, Adressat, Adressatentheorie, Aufsichtsbehörde, EG, EG-Pauschalgebühr, Einheitsgebühr, Entgelt, Entgeltfähigkeit, EU, EuGH, Europarecht, Europarechtswidrigkeit, EWG, Fachaufsicht, Fleisch, Fleischbeschau, Fleischbeschaugebühr, Fleischhygiene, Fleischhygienerecht, Fleischkontrolle, Fleischuntersuchung, Gebühr, Gebührenaufschlag, Gebührenbescheid, Gebührengefüge, Gebührenkalkulation, Gebührenrecht, Gebührenverordnung, Gebührenverzeichnis, Gebührenverzeichnis Fleischhygienerecht, Gemeinschaftsgebühr, Gemeinschaftsrecht, Hygiene, Hygienekontrolle, Kalkulation, Kostendeckung, Kostendeckungsprinzip, Landesverordnung, Metzger, Metzgerei, Nachberechnung, Nacherhebung, Neuerhebung, Nichtigkeit, Pauschalgebühr, Rechtsaufsicht, Rechtsnorm, Rechtsverletzung, Rechtsverordnung, Richtlinie 85/73/EWG, Richtlinie 96/43/EG, Schlachtbetrieb, Schlachtstätte, Schlachttieruntersuchung, Schlachtung, Schlachter, Schwein, Transparenz, Trichinen, Trichinenschau, Trichinenuntersuchung, Untersuchung, Untersuchungsgebühr, Unwirksamkeit, Verletzung in eigenen Rechten, Verwaltungskosten, Zeitzuschlag
Stichwort:Fleischhygiene
Leitsatz:1. Die Vorschriften über die allgemeinen Untersuchungsgebühren nach der Landesverordnung über die Gebühren und Auslagen für Untersuchungen und Hygienekontrollen nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften vom 17. Februar 1999 (GVBl. S. 32) sind europarechtswidrig und nichtig (Fortführung des Urteils des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 - "Stratmann" - und - C 288/00 - "Fleischversorgung Neuss").

2. Hierauf beruhende Gebührenbescheide sind (mangels Rechtsgrundlage) rechtswidrig und wegen ihrer den Kläger belastenden Wirkung aufzuheben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10757/04.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1047/02 vom 15.07.2002

Rechtsgebiete:FlHG, BSE-UV, LVwVfG, VO (EG), Entscheidung der Kommission (EG)
Schlagworte:Fleischhygiene, Fleischuntersuchung, BSE-Schnelltest, Tauglichkeitserklärung, Tauglichkeitsbescheinigung, Genusstauglichkeit, Verkehrsfähigkeit, Rücknahmeermessen, Laboruntersuchung
Stichwort:Fleischhygiene
Leitsatz:1. Eine fleischhygienerechtliche Tauglichkeitserklärung darf für über 24 Monate alte Rinder nur dann erteilt werden, wenn ein zugelassenes Untersuchungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und einen negativen Befund ergeben hat. Ist der zugelassene Untersuchungstest nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden oder seine Ordnungsgemäßheit ernstlich zweifelhaft, darf keine Tauglichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

2. Eine Behörde handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie eine Tauglichkeitserklärung, der eine nicht zweifelsfrei ordnungsgemäße BSE-Untersuchung zugrunde lag, mit der Begründung zurücknimmt, der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Vertrauen des Verbrauchers, dass nur ordnungsgemäß auf BSE untersuchtes Rindfleisch als Lebensmittel in den Verkehr kommt, überwiege das Interesse des Schlachtbetriebes am Bestand der erteilten Tauglichkeitserklärung.

3. Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Tauglichkeitserklärung wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung des BSE-Tests kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Verzehr von Fleisch des fehlerhaft getesteten Rindes gesundheitsschädlich ist oder nicht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1047/02


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