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Fledermaus

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 267/08 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:BNatSchG, BauGB, VwGO
Schlagworte:Abwägung, An- und Abfahrtsverkehr, Artenschutz, Ausgleichsmaßnahme, Fledermaus, Gewerbegebiet, Logistikzentrum, Nachteil, schwerer, Verkehrslärm, Vertrag, städtebaulicher, Vorwegbindung
Stichwort:Fledermaus
Leitsatz:1. Setzt ein Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2 BauGB befristet bis zur Fertigstellung einer bereits planfestgestellten Umgestaltung einer Autobahnanschlussstelle, über die das Plangebiet erschlossen werden soll, eine temporäre Zufahrt zum Plangebiet fest, die in erheblichem Umfang durch Lkw-Verkehr in Anspruch genommen werden soll (für die Anlegung von Erschließungsstraßen und Erdbewegungen), kann dies im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO zu einem schweren Nachteil für die lärmbelastete Nachbarschaft führen (hier verneint).

2. Eine solche Festsetzung führt im Übrigen dazu, dass die dadurch zugelassenen Lärmbelastungen - im Gegensatz zu sonstigen vorübergehenden Lärmbelastungen durch den Vollzug eines Bebauungsplanes - unmittelbar in die Abwägung einzubeziehen sind (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 18. Mai 2005 - 1 MN 52/05 -, ÖffBauR 2005, 90).

3. Plant eine Gemeinde im Zusammenwirken mit einem privaten Investor, der als Partner eines städtebaulichen Vertrages und als Grundstückskäufer auftritt, ein Großvorhaben (hier ein Gewerbegebiet von 80 ha als "Logistikzentrum"), wird eine in den Vertragsklauseln nicht nachweisbare unzulässige Vorwegbindung nicht schon durch die Umstände belegt, dass die Gemeinde hiermit ein erhebliches finanzielles Risiko eingeht und bemüht ist, das Bauleitplanverfahren innerhalb kurzer Fristen abzuwickeln.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 267/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10435/08.OVG vom 11.02.2009

Rechtsgebiete:VwVfG, FStrG, BNatSchG, LNatSchG, Europäische Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie
Schlagworte:Abweichung, Alternative, Alternativenprüfung, Art, prioritäre Art, Artenschutz, Bachdurchlass, Bedarfsplan, naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum, Bergwerk, Bewertung, Biotop, Bundesfernstraße, Deponie, Einwendungsausschluss, Erhaltungsziel, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Erdmasse, Ermittlung, Fledermaus, Fledermausschutz, Fledermausquartier, FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Grünbrücke, Habitat, Habitatschutz, Kohärenz, Kohärenzsicherung, Kollision, Kompensation, Lebensraumtyp, Naturschutzverein, nachgelassener Schriftsatz, Planfeststellung, Präklusion, Schutzgebiet, Straßenbepflanzung, Tunnel, Tunnelsprengung, Überflughilfe, Verbandsklage, Verträglichkeitsprüfung, Vogelschutzgebiet, Vorkommen, Vorbehalt, worst-case-Betrachtung, Zerschneidung
Stichwort:Fledermaus
Leitsatz:Zur Ortsumgehung einer bestehenden Bundesstraße (B 427), die erstmals ein FFH-Gebiet mit einem bedeutenden Fledermausquartier anschneidet und im weiteren Verlauf durch einen Tunnel führt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10435/08.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 72/07 vom 12.11.2008

Rechtsgebiete:BImSchG, BNatSchG, BauGB, FFH-RL, NDSchG, NROG, ROG, Vogelschutz-RL
Schlagworte:Abstandsempfehlung, Artenschutz, Europäisches Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet, Fledermaus, Gesamtbeurteilung, vorläufige, Hindernisse, unüberwindliche, Kranich, Raumordnungsverfahren, Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verträglichkeitsprüfung, Vogelzug, Vorbescheid, Vorprüfung, Weißstorch
Stichwort:Fledermaus
Leitsatz:Zu den Prüfungsanforderungen im Hinblick auf den Habitat- und Vogelschutz sowie das Artenschutzrecht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 72/07

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 336/07 vom 12.11.2007

Rechtsgebiete:BNatSchG, VwGO, FFH-RL
Schlagworte:Antragsbefugnis, Präklusion, Planfeststellung, sofortige Vollziehbarkeit, gerichtliche Auflage, Fledermaus, Kleine Hufeisennase, FFH-Gebiet
Stichwort:Fledermaus
Leitsatz:1. Ein möglicherweise rechtswidriger Planfeststellungsbeschluss darf sofort vollzogen werden, wenn durch gerichtliche Auflagen wesentliche Beeinträchtigungen vermieden werden können und der mögliche Rechtsfehler des Planfeststellungsbeschlusses voraussichtlich beseitigt werden kann.

2. Gerichtliche Auflagen können nicht nur in dem in § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO unmittelbar geregelten Fall der Aussetzungsentscheidung, sondern auch bei Ablehnung einer Aussetzungsentscheidung verfügt werden. Sie sind im zweiten Fall dem Antragsgegner aufzuerlegen.

3. Zur Frage, ob die Fledermausart Kleine Hufeisennase durch die geplante Waldschlößchenbrücke in Dresden wesentlich beeinträchtigt wird.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 BS 336/07


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