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Flächennutzungsplan: Unwirksamkeit

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 169/04 vom 07.10.2004

Rechtsgebiete:4.BImSchV, BauGB, NBauO
Schlagworte:Bauvoranfrage, Einschränkung der, Einvernehmen (Ersetzung), Einvernehmen der Gemeinde, Flächennutzungsplan: Unwirksamkeit, Gemeinde, Beteiligung der, Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang, Windenergie, Windenergieanlagen, Windfarm, Windkraftanlage, Windkraftanlage, Lärm, Windkraftanlagen, Schallimmissionen
Stichwort:Flächennutzungsplan: Unwirksamkeit
Leitsatz:1. Zur Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens nach § 36 BauGB.

2. Der Zulassung einer - auch raumbedeutsamen - Windkraftanlage im Außenbereich steht nicht der öffentliche Belang der Planungsbedürftigkeit entgegen.

3. Die Gemeinde kann sich gegenüber der Ersetzung ihres Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht darauf berufen, dass anstelle eines Bauantrags ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt werden müßte.

4. Die Einwirkungsbereiche von Windkraftanlagen, die für eine Windfarm bestimmend sind, sind nach den Auswirkungen auf die in Art. 3 UVP-RL genannten Schutzgüter zu bestimmen (hier: Lärm).

5. Die Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB bezieht sich nur auf die städtebauliche Zulässigkeit des Vorhabens, so dass sonstige Fehler eines Bauvorbescheids die Gemeinde nicht in ihren Rechten berührt.

6. Der Entwurf eines Flächennutzungsplans, der gerade nach § 3 Abs.2 BauGB a.F. ausliegt, kann einem privilegierten Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 3.02 - ZfBR 2003, 469)
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 169/04



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LC 276/02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:BauGB, 4. BImSchV, BauNVO, UVP-ÄndRL, UVPG
Schlagworte:Emissionsverhalten, Entwicklungsgebot, Flächennutzungsplan: Unwirksamkeit, Grundfläche, Größe der, Grundstücksfläche, überbaubare, Immissionsgrenzwert, Stichtag: 14.3.99, Windfarm: Erweiterung, Zaunwert
Stichwort:Flächennutzungsplan: Unwirksamkeit
Leitsatz:1. Zur sukzessiven Erweiterung eines vorhandenen Windparks und deren Beurteilung nach BImSchG.

2. Zum Zeitpunkt, in dem sich die Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes herausstellt, und zum Eingreifen der Unbeachtlichkeitsregel des § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.

3. Zur Teilunwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes.

4. "Zaunwerte" für Lärm und Schlagschatten in Flächennutzungsplänen.

5. Zur Entwicklung eines Bebauungsplanes aus einem Flächennutzungsplan, der teilweise unwirksam ist.

6. Zur Festsetzung eines Emissionspegels für Windkraftanlagen in einem Sondergebiet.

7. Die Festsetzung der Größe der Grundfläche und der überbaubaren Grundstücksfläche muss über den Standort des Schaftes der Windkraftanlage auch die Fläche einschließen, die der Rotor überstreicht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LC 276/02


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