JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Flächenermittlung
| Rechtsgebiete: | KAG LSA |
| Schlagworte: | Geschossflächenmaßstab, Flächenermittlung, Beitragsmaßstab, Verteilungsmaßstab, Beitragsfläche |
| Stichwort: | Flächenermittlung |
| Leitsatz: | Bei der Verwendung des Geschossflächenmaßstabes ist eine Satzungsgestaltung erlaubt, die bei Grundstücken im unbeplanten Bereich auf die tatsächliche Nutzung und nicht die rechtlich zulässige Nutzung abstellt (vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1023; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 -). Selbst wenn man davon ausgeht, dass es der beitragserhebenden Körperschaft aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung erlaubt ist, anstelle der Erfassung sämtlicher in Betracht kommender Grundstücke eine weniger aufwändige Methode anzuwenden, ist es zwingend erforderlich, dass diese Methode zu einem repräsentativen Ergebnis gelangt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 393/05 | |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA, VwGO |
| Schlagworte: | Vorausleistung, Vorausleistungsbescheid, Flächenermittlung, Hofräume, ungetrennte Grundstück, Gegenvorstellung, Anhörungsrüge, Berufungszulassung |
| Stichwort: | Flächenermittlung |
| Leitsatz: | Hinsichtlich der Ermittlung der Größe von Flächen ungetrennter Hofräume im Verbandsgebiet kommt § 6b Abs. 1 KAG LSA (vgl. dazu Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. II, § 8 Rdnr. 394b, 490a; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 -; Urt. v. 16. Dezember 1999 - A 2 S 335/99 - jeweils zum Ausbaubeitragsrecht) zur Anwendung. Aus § 6b Abs. 1 Satz 2 KAG LSA ergibt sich nicht, auch nicht für die Berechnung des endgültigen Beitrages, dass die beitragserhebende Körperschaft den Beitragspflichtigen im Falle des § 6b KAG LSA auffordern muss, die Größe der Fläche selbst nachzuweisen. Sie kann dies tun, muss es aber nicht. Entscheidet sie sich dafür, (zunächst) selbst zu ermitteln, kann der Beitragspflichtige bzw. hier der Vorausleistende die Flächenermittlung allerdings nur nach den Vorgaben des § 6b Abs. 1 Satz 2 KAG LSA angreifen. Beschluss vom 11.07.2006 - Gegenvorstellung - : Eine "außerordentliche Beschwerde" oder "Gegenvorstellung" gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrages ist - jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) - nicht (mehr) statthaft (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 12 ZB 06.416 -, zit. nach JURIS m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Feb-ruar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 152a Rdnr. 9 ff.; § 124a Rdnr. 143; Kopp/Schenke, VwGO 14. A., Vorb § 124 Rdnr. 9a; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 25. Januar 2005 - 4 P 3/05 - m.w.N.). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 346/05 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, VwGO |
| Schlagworte: | Anschlussbeitrag, Beitragssatz, Beitragskalkulation, Grundstücksbegriff, wirtschaftlicher Grundstücksbegriff, formeller Grundstücksbegriff, Flächenermittlung, Auswirkungen unrichtiger Flächenermittlung, Sachaufklärung, Verletzung subjektiver Rechte, Amtsermittlungsgrundsatz, Prüfungsmaßstab im vorläufigen Rechtsschutz, Obliegenheiten des Antragstellers, Akteneinsicht |
| Stichwort: | Flächenermittlung |
| Leitsatz: | Eine etwaige Unterschreitung des nach dem wirtschaftlichen Grundstückbegriff zu ermittelnden Beitragssatzes führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 92.05 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG |
| Schlagworte: | Beitrag, wiederkehrender, Investitionsaufwendungen, Kalkulation, Flächenermittlung, Satzung, rückwirkende, Ermittlung, aktuelle, Fortschreibung, Ratsbeschluss, Satzung |
| Stichwort: | Flächenermittlung |
| Leitsatz: | 1. Die Variante des § 6a Abs. 2 Satz 1 KAG LSA, anstelle der jährlichen Investitionsaufwendungen zu erwartende Aufwendungen innerhalb eines künftigen Fünf-Jahres-Zeitraums zu berücksichtigen, gestattet nur die Einbeziehung von Aufwendungen der folgenden Jahre, nicht auch des Jahres der Satzungsgebung. 2. Ersetzt die Gemeinde durch eine neue Satzung mit Rückwirkung eine frühere, für welche ein Mangel beseitigt werden soll, so hat sie eine aktuelle Flächenermittlung zu Grunde zu legen. Die Regelungen über die Über- und Unterdeckung sind nicht entsprechend anwendbar, weil sie eine frühere rechtmäßige Satzung voraussetzen. 3. Soweit Regelungen durch eine Satzung zu treffen sind, reicht ein bloßer "Fortschreibungsbeschluss" des Rates nicht aus. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 258/03 | |
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