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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 100/07 vom 18.10.2007

Rechtsgebiete:BGB, StVO
Schlagworte:Straßenverkehrssicherungspflicht, Sperrflächen, Flächen, Verkehrssicherungspflicht, Straße, Fußgänger
Stichwort:Flächen
Leitsatz:1. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche richtet sich danach, für welche Art von Verkehr die Verkehrsfläche primär eröffnet ist. Dabei ergeben sich Unterschiede im Inhalt der Verkehrssicherungspflicht für Fahrbahnen und Fußgängerbereiche.

2. Die Tatsache, dass die Fahrbahn einer Straße neben ihrem eigentlichen Zweck, dem Fahrzeugverkehr zu dienen, von Fußgängern überquert werden darf, zwingt den Verkehrsicherungspflichtigen nicht dazu, das gesamte Straßennetz in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger völlig gefahrlos ist.

3. Fußgänger sind in den Schutzbereich der Ausweisung von Sperrflächen für den fließenden Verkehr (§ 41 Abs. 3 Nr. 6 StVO) zwar in der Weise einbezogen, dass sie vor Gefahren durch den fließenden Verkehr geschützt werden. Der Schutzbereich einer solchen Ausweisung von Sperrflächen umfasst aber nicht den Schutz von Fußgängern vor etwaigen Gefahren, welche sich aus dem Zustand der Straßenoberfläche ergeben.

4. Es besteht keine umfassende Straßenverkehrssicherungspflicht dahingehend, dass im Bereich eines Gesundheitszentrums allgemein auch die Fahrbahnen von Straßen einen Zustand aufweisen müssten, der ein Überqueren an jeder Stelle für einen Fußgänger völlig gefahrlos machen, sofern Fußgängerüberwege in der gebotenen Weise ausgewiesen sind.

5. Aus der Tatsache, dass ein Verkehrssicherungspflichtiger eine mögliche Gefahrenquelle beseitigt hat, ist nicht der Schluss zu ziehen, dass er hierzu im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht auch verpflichtet gewesen wäre.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 100/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11088/06.OVG vom 17.01.2007

Rechtsgebiete:BauGB, UVPG, LBauO, VwGO, FlurbG
Schlagworte:Baurecht, Bebauungsplan, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Antragsbefugnis, Verkehrslärm, Verkehrsbelastung, Abwägung, Abwägungsgebot, Belang, privater Belang, geringfügige Betroffenheit, Auslegung, öffentliche Auslegung, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Ausgleich, Gemeinde, Fläche, Flächen, EAE 1985/1995, Ausbaubreite, Straßenausbau, Entwicklungsgebot, Flurbereinigung, vorläufige Besitzeinweisung, Eigentum, Verfügungsrecht, unbefristetes Verfügungsrecht, Aufstellungsbeschluss, Spielplatz, Umweltbericht, UVP-Pflicht, Bekanntmachung, Anstoßfunktion, Bestimmtheit, Höhenlinien, Katasterkarte, Öko-Konto, Erforderlichkeit, städtebauliche Erforderlichkeit, Falschparker
Stichwort:Flächen
Leitsatz:Zur (fehlenden) Eignung von Grundstücken als "von der Gemeinde bereitgestellte Flächen" im Sinne von § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB (Ausgleichsflächen), die der Gemeinde nur durch vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren zugewiesen wurden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11088/06.OVG


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