1. Ein Beschwerdeführer, der seine Beschwerdebegründung an ein unzuständiges Gericht, das zuvor mit dem Verfahren befasst war, adressiert, kann nur erwarten, dass sein fristgebundener Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird.
2. Die Weiterleitung per Fax gehört regelmäßig nicht zum ordentlichen Geschäftsgang.
3. In Ausnahmefällen kann für das unzuständige,Gericht, das mit der Sache vorher befasst war, die Verpflichtung bestehen, den bei ihm fehlerhaft eingereichten fristgebundenen Schriftsatz per Fax an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (hier verneint).