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fiskalisches Interesse

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 2422/07 vom 11.02.2008

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, GG
Schlagworte:Gewerbliche Sammlung, Blaue Tonne, Überwiegendes öffentliches Interesse, Fiskalisches Interesse
Stichwort:fiskalisches Interesse
Leitsatz:1. Der Nachweis einer ordnungsgemäßen und schadlosen Abfallverwertung gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG muss vor Beginn der gewerblichen Sammlung geführt werden. Der Nachweis ist erbracht, wenn das betreffende Unternehmen über einen längeren Zeitraum für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unbeanstandet Abfälle eingesammelt und einer ordnungsgemäßen sowie schadlosen Verwertung zugeführt hat und neue Erkenntnisse, die Zweifel an der Fortdauer einer solchen Verwertung begründen, nicht vorhanden sind.

2. Öffentliche Interessen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG sind nur solche Interessen, die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gerichtet sind. Die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung stellt wegen der Auffangverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (§ 15 KrW-/AbfG) ein derartiges Interesse dar. Gebühreninteressen als solche sind in der Regel keine öffentlichen Interessen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG.

3. Die gewerbliche Sammlung eines Privatunternehmens im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ist durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt. Überwiegende öffentliche Interessen stehen der gewerblichen Sammlung nur entgegen, wenn deren Zulassung und Durchführung die Funktionsfähigkeit der verbleibenden öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung auf Grund gesicherter tatsächlicher Annahmen ernsthaft gefährdet. Fiskalische Interessen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers stellen in der Regel keine überwiegenden, der gewerblichen Sammlung entgegenstehenden öffentlichen Interessen dar.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 2422/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 17.07 vom 15.01.2008

Rechtsgebiete:GFK, StlÜbK, WVRK, EFA, Richtlinie 2004/83/EG, AufenthG, AsylVfG, SGB XII, VwGO
Schlagworte:Wohnsitzauflage, Bezug von Sozialhilfe, Aufenthaltsbeschränkungen, Flüchtling, fiskalisches Interesse, migrationspolitisches Interesse, Fortsetzungsfeststellungsklage, Ausländergleichbehandlung, Inländergleichbehandlung
Stichwort:fiskalisches Interesse
Leitsatz:Wohnsitzauflagen gegenüber anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, verstoßen gegen Art. 23 GFK, wenn sie zum Zweck der angemessenen Verteilung öffentlicher Sozialhilfelasten verfügt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 17.07

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 1 O 5/04 vom 28.01.2004

Rechtsgebiete:AsylbLG
Schlagworte:Erkrankung, chronische, Nierenleiden, Dialyse, Nierentransplantation, Behandlung, medizinisch indiziert, Kosten, fiskalisches Interesse, sonstige Leistungen, Auffangvorschrift, Asylbewerberleistungsgesetz, Prozesskostenhilfe
Stichwort:fiskalisches Interesse
Leitsatz:1. Zur Frage eines Behandlungsanspruchs nach den §§ 4, 6 AsylbLG bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung.

2. Es besteht kein Anspruch auf eine medizinisch nicht eindeutig indizierte bzw. aufschiebbare Behandlungsform (hier: Nierentransplantation an Stelle der gewährten Dialyse).
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 O 5/04


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