JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > fiskalische Interessen
| Rechtsgebiete: | RL 2000/78/EG, GG, AGG, LBG NW, LVO NW |
| Schlagworte: | Altersgrenze für die Einstellung, Laufbahn, Lehrer, Bewerber, Gesetzesvorbehalt, Organisationsermessen, Zulassungsbeschränkung, Verordnungsermächtigung, Bestimmtheit, Leistungsprinzip, Lebenszeitprinzip, Ungleichbehandlung wegen des Alters, Rechtfertigung, legitimes Ziel, Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Versorgungslasten, fiskalische Interessen, Altersstruktur, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Ausgestaltung der Altersgrenze, Ausnahmemöglichkeiten, Unwirksamkeit |
| Stichwort: | fiskalische Interessen |
| Leitsatz: | Parallelverfahren zu BVerwG 2 C 18.07. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 54.07 | |
| Rechtsgebiete: | RL 2000/78/EG, GG, AGG, LBG NW, LVO NW |
| Schlagworte: | Altersgrenze für die Einstellung, Laufbahn, Lehrer, Bewerber, Gesetzesvorbehalt, Organisationsermessen, Zulassungsbeschränkung, Verordnungsermächtigung, Bestimmtheit, Leistungsprinzip, Lebenszeitprinzip, Ungleichbehandlung wegen des Alters, Rechtfertigung, legitimes Ziel, Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Versorgungslasten, fiskalische Interessen, Altersstruktur, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Ausgestaltung der Altersgrenze, Ausnahmemöglichkeiten, Unwirksamkeit |
| Stichwort: | fiskalische Interessen |
| Leitsatz: | Parallelverfahren zu BVerwG 2 C 18.07. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 39.07 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Ermessensfehler, fiskalische Interessen, Interesse, fiskalisches, Mitwirkungspflicht, Niederlassungserlaubnis, Sozialhilfe, Sozialhilfebezug, Aufenthaltserlaubnis, Widerruf |
| Stichwort: | fiskalische Interessen |
| Leitsatz: | Bezogen auf die Belange des Ausländers, die gegen den Widerruf eines Aufenthaltstitels sprechen, hat die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung neben den offenkundigen und ihr bekannten Belangen des Ausländers auch die im Rahmen der Anhörung vom Ausländer geltend gemachten Belange mit einzustellen; insoweit ist der Ausländer verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände gegenüber der Ausländerbehörde geltend zu machen (aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflicht) Macht der Ausländer erst im gerichtlichen Verfahren Belange oder für ihn günstige Umstände geltend, die weder offenkundig noch der Ausländerbehörde bekannt gewesen sind, ergibt sich eine Ermessensfehlerhaftigkeit der Widerrufsentscheidung nicht aus dem Umstand, dass die Ausländerbehörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen konnte. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde bei ihrer Widerrufsentscheidung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG u.a. maßgeblich darauf abstellt, ob der Ausländer wirtschaftlich integriert ist. Ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit eines Widerrufs eines Aufenthaltstitels kann sich auch aus fiskalischen Gründen ergeben (hier: staatliche Sozialleistungen im erheblichen Umfang) |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 64/07 | |
| Rechtsgebiete: | BBG, BBesG, ATZV |
| Schlagworte: | Altersteilzeit, Altersteilzeitbezüge, Altersteilzeitzuschlag, erhöhter Altersteilzeitzuschlag, Bemessungssatz 88 vom Hundert, Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, Neuausrichtung der Bundeswehr, Dienstpostenwegfall, mittelbare Betroffenheit, Kettenbildung, Organisationsentscheidung, Umplanung, dringende dienstliche Belange, fiskalische Interessen, maßgeblicher Zeitpunkt |
| Stichwort: | fiskalische Interessen |
| Leitsatz: | Zur Gewährung erhöhter Altersteilzeitbezüge wegen Wegfalls des Dienstpostens aufgrund der Neuausrichtung der Bundeswehr (hier für den Fall einer ursprünglich geplanten "Kettenbildung"). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10817/06.OVG | |
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