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fiskalisch handelnde Anstalt öffentlichen Rechts als auskunftsverpflichtete öffentliche Stelle

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 12 B 11.07 vom 02.10.2007

Rechtsgebiete:IFG Bln
Schlagworte:Wassertarife 2004, im Genehmigungsverfahren vorgelegte Kalkulationsunterlagen, fiskalisch handelnde Anstalt öffentlichen Rechts als auskunftsverpflichtete öffentliche Stelle, Geschäftsgeheimnis, Anstalt öffentlichen Rechts als Geheimnisträger, Interessenabwägung, Recht auf Teileinsicht
Stichwort:fiskalisch handelnde Anstalt öffentlichen Rechts als auskunftsverpflichtete öffentliche Stelle
Leitsatz:1. Eine privatrechtlich handelnde juristische Person öffentlichen Rechts ist eine auskunftsverpflichtete öffentliche Stelle i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 IFG Bln.

2. Eine privatrechtlich handelnde juristische Person öffentlichen Rechts kann sich auf das Vorliegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses nach § 7 Satz 1 IFG Bln berufen. Eine ggf. bestehende Identität zwischen auskunftsverpflichteter öffentlicher Stelle und Geheimnisträger begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 B 11.07




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