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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 102/99 vom 28.06.2001

Rechtsgebiete:ZPO, HGB
Schlagworte:Gefahr widersprechender Entscheidungen bei Teilurteil, Firmenfortführungshaftung
Stichwort:Firmenfortführungshaftung
Leitsatz:Die Gefahr widersprechender Entscheidungen bei einem Teilurteil entfällt, wenn das Gericht bei einfacher Streitgenossenschaft Anspruchsvoraussetzungen verneint, die allein einen Streitgenossen betreffen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 102/99




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