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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1782/04 vom 04.03.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Allgemeine Geschäftsbedingungen, Transparenzgebot, Firmenangehörigenrabatt
Stichwort:Firmenangehörigenrabatt
Leitsatz:1. Das Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen erfordert bei einer Klausel, nach der ein Preisnachlass beim Kauf eines vom Arbeitgeber produzierten Kraftfahrzeuges entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen endet, dass nicht nur die Voraussetzungen für den Wegfall klar und verständlich dargestellt werden, sondern auch wegen der Höhe der Forderung des Arbeitgebers nicht erst eine intensive Beschäftigung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Nachfrage notwendig wird (im Anschluss an BAG, Urteil vom 26.05.1993, AP Nr. 3 zu § 23 AGB-Gesetz).

2. Die Angabe der prozentualen Höhe des Preisnachlasses und der Umsatzsteuer in einer solchen Klausel bereitet dem Arbeitgeber keine unüberwindbaren Schwierigkeiten.

3. Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot kann nur so lange "geheilt" werden, wie sich der Arbeitnehmer noch entscheiden kann, ob er den Kaufvertrag über das Kraftfahrzeug abschließen will (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.02.1992, NJW 1992, S. 1097, 1098 und BGH, Urteil vom 10.03.1993, NJW 1993, S. 2052, 2054).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1782/04




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