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Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, 2 StR 225/08 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Stichwort:Finder
Volltext: BGH - Beschluss, 2 StR 225/08



BGH – Urteil, X ZR 10/04 vom 01.02.2005

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Finder
Leitsatz:In den Beförderungsbedingungen eines Busreiseunternehmens, das den Namen des berechtigten Fahrgastes in den Fahrschein einträgt und dem Busfahrer eine Liste der Fahrgäste aushändigt, sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:

1. Für verlorene oder gestohlene Fahrausweise kann kein Ersatz gewährt werden.

2. Eine Erstattung für verlorengegangene oder gestohlene Fahrausweise erfolgt nicht.
Volltext: BGH - Urteil, X ZR 10/04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10152/04.OVG vom 28.06.2004

Rechtsgebiete:VwGO, AEG, BGB, BauGB, EBO
Schlagworte:Planfeststellung, Plangenehmigung, Eisenbahn, Eisenbahnrecht, Eisenbahnanlage, Bahnanlage, Betriebsanlage, Hang, Berghang, Hangsicherung, Hangsicherungsmaßnahme, Planungshoheit, Selbstgestaltungsrecht, Ortsbild, Umweltverträglichkeitsprüfung, Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen, Benehmen, Einvernehmen, Baugenehmigungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren, Einverständnis, Zustimmung, Gemeinde, Flächennutzungsplan, Forstwirtschaft, Widerruf
Stichwort:Finder
Leitsatz:Zu den Klagemöglichkeiten einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Hangsicherungsmaßnahmen entlang einer Bahnstrecke.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10152/04.OVG

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 150/02 vom 17.04.2003

Rechtsgebiete:LSA-DenkmSchG, LSA-Verf, GG
Schlagworte:Denkmal, Bodendenkmal, Zufallsfund, Erhaltungspflicht, Finder, Dokumentation, Auflage, Genehmigung, Zerstörung, Veranlasser, Gesamtschuld, Kausalität, Ursache letzte, Zumutbarkeit, Bauleitplanung, Straßenbau, Bodenfund, Vermutung, Denkmal - Eigenschaft, Eigentum, Selbstverwaltung
Stichwort:Finder
Leitsatz:1. Wer die Zerstörung eines Bodendenkmals beantragt und genehmigt erhält (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 LSA-DenkmSchG), ist auch dann für die Dokumentation verantwortlich (§ 14 Abs. 9 Satz 1 LSA-DenkmSchG), wenn das Bodendenkmal zunächst unerkannt und unvermutet war.

2. § 9 Abs. 3 LSA-DenkmSchG schließt Dokumentationspflichten aus Anlass späterer Genehmigungen nicht aus.

3. Der Rechtsbegriff des "archälogischen Kulturdenkmals" (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LSA-DenkmSchG) setzt nicht voraus, dass das Denkmal schon bekannt ist, mag auch dessen Erhaltung erst nach seiner Entdeckung durchgesetzt werden können.

4. Die Bauleitplanung ersetzt eine nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 LSA-DenkmSchG erforderliche Zerstörungsgenehmigung nicht.

5. "Veranlasser" i. S. des § 14 Abs. 9 Satz 1 LSA-DenkmSchG ist, wer die "letzte Ursache" setzt. Mehrere Veranlasser haften als Gesamtschuldner.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 150/02


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