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Finanzvermögen

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 B 00.2272 vom 16.03.2004

Rechtsgebiete:VwGO, AGVwGO, GO
Schlagworte:Gemeindegebietsreform, Schiedsgericht, Schiedsurteil, Billiges Ermessen, Grundstück, Finanzvermögen, Grundstücksbelegenheit, Ortschaftsvermögen, Entschädigung
Stichwort:Finanzvermögen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 B 00.2272



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 50.02 vom 16.12.2003

Rechtsgebiete:EV, DDR-Landeskulturgesetz
Schlagworte:Mauergrundstücke, Grenzgrundstücke, Verwaltungsvermögen, kommunales Finanzvermögen, Finanzvermögen, Stichtage bei Art. 21 EV, Entwidmung, Entscheidung des verfügungsbefugten Verwaltungsträgers, Erklärung zum Naherholungsgebiet
Stichwort:Finanzvermögen
Leitsatz:Von der ehemaligen DDR für Sperranlagen und Grenzkontrollen genutzte Grundstücke an der seinerzeitigen innerdeutschen Grenze und an der Grenze zu Berlin (West) wurden ungeachtet der Umgestaltung der innerdeutschen Beziehungen nach dem 1. Oktober 1989 am 3. Oktober 1990 Verwaltungsvermögen des Bundes.

Die Erklärung eines Grenzgrundstückes zum Naherholungsgebiet nach § 14 des DDR-Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 durch die Volksvertretung einer Gemeinde führte mangels Entwidmung durch den verfügungsbefugten Verwaltungsträger nicht zum Verlust der Zugehörigkeit des Grundstückes zum Verwaltungsvermögen des Bundes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 50.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 31.00 vom 13.09.2001

Rechtsgebiete:EV, VZOG
Schlagworte:Finanzvermögen, kommunales Finanzvermögen, Kleingartenwesen, Vereinshaus, öffentlich zugängliche Gaststätte, Mischnutzung, Nutzung.
Stichwort:Finanzvermögen
Leitsatz:Die von einer Gemeinde ermöglichte Nutzung eines Anwesens als Vereinshaus eines Kleingartenvereins dient einem Zweck, der eine Zuordnung als kommunales Finanzvermögen rechtfertigt.

Diente das Vereinshaus zugleich als öffentlich zugängliche Gaststätte, so hängt die Zuordnung davon ab, welcher Nutzungsanteil überwog. Bei einer gemischt genutzten Gaststätte kommt es insoweit vor allem darauf an, ob die Gäste, Konsumenten oder Käufer in ihrer Mehrzahl einen Vereinsbezug aufwiesen oder nicht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 31.00

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 26.97 vom 27.08.1998

Rechtsgebiete:Einigungsvertrag, 4. DVO/TreuhG, ZGB
Schlagworte:Finanzvermögen, ehemaliges - des Min. für Staatssicherheit, Stichtag für Vermögenszuordnung durch Präs. der Treuhandanstalt, Heranziehung von DDR-Recht für die Zeit vor Einigungsvertrag.
Stichwort:Finanzvermögen
Leitsatz:Leitsatz:

Überwiegend für Aufgaben des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit genutztes Vermögen, das nicht nach dem 1. Oktober 1989 neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken zugeführt worden ist (Art. 21/22 Abs. 1 Satz 2 EV), steht der Treuhandanstalt bzw. ihrer Nachfolgeeinrichtung nur zu, wenn es im Zeitpunkt des Beitritts noch nicht aus dem öffentlichen Vermögen ausgeschieden war.

Urteil des 3. Senats vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 26.97 -

I. VG Berlin vom 26.03.1997 - Az.: VG 1 A 362.92 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 26.97


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