JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Finanzportfolioverwaltung
| Rechtsgebiete: | KWG, VwVG |
| Schlagworte: | Abwicklung der Geschäfte, Eigengeschäft, Einstellung des Geschäftsbetriebs, Finanzdienstleistung, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzportfolioverwaltung, Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), Mahnung mit Gebühren- und Auslagenfestsetzung |
| Stichwort: | Finanzportfolioverwaltung |
| Leitsatz: | Eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts verwaltet ihr Gesellschaftsvermögen als eigenes Vermögen; für den Begriff der Finanzportfolioverwaltung fehlt es an einem Handeln "für andere" (Änderung der Rechtsprechung im Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02 -, ESVGH 53, 193). Eine Mahnung mit Gebühren- und Auslagenfestsetzung gem. § 19 Abs. 2 VwVG kann mit Widerspruch und Anfechtungsklage angefochten werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 A 713/08 | |
| Rechtsgebiete: | KWG |
| Schlagworte: | Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung, Finanzinstrument, Indexzertifikat, Effektengeschäft, Vermögensverwaltung, Investmentgeschäft |
| Stichwort: | Finanzportfolioverwaltung |
| Leitsatz: | Begibt ein Unternehmen gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate an das interessierte Publikum und legt die eingenommenen Gelder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien, Aktienderivaten, Währungsoptionen und Währungsfutures an, aus denen der Index für den Rücknahmewert des Zertifikats ermittelt wird, liegt keines der im Kreditwesengesetz umschriebenen Bankgeschäfte vor, insbesondere kein Finanzkommissionsgeschäft. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 12.07 | |
| Rechtsgebiete: | KWG |
| Schlagworte: | Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung, Finanzinstrument, Indexzertifikat, Effektengeschäft, Vermögensverwaltung, Investmentgeschäft |
| Stichwort: | Finanzportfolioverwaltung |
| Leitsatz: | Begibt ein Unternehmen gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate an das interessierte Publikum und legt die eingenommenen Gelder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien, Aktienderivaten, Währungsoptionen und Währungsfutures an, aus denen der Index für den Rücknahmewert des Zertifikats ermittelt wird, liegt keines der im Kreditwesengesetz umschriebenen Bankgeschäfte vor, insbesondere kein Finanzkommissionsgeschäft. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 11.07 | |
| Rechtsgebiete: | KWG |
| Schlagworte: | Finanzdienstleistungsaufsicht, Finanzportfolioverwaltung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Investmentclub, "Trader" |
| Stichwort: | Finanzportfolioverwaltung |
| Leitsatz: | Der geschäftsführende Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts übt im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG die Finanzportfolioverwaltung aus, wenn die Gesellschaft von den eigens dazu beigetretenen Gesellschaftern Anlagebeträge über eine Treuhandgesellschaft entgegennimmt, diese in Finanzinstrumenten anlegt und vom Monatsgewinn 40 v.H. erhält. Dies gilt auch dann, wenn sich der geschäftsführende Gesellschafter sog. Trader (Handelsdisponenten) bedient, sich aber wesentliche Entscheidungen über die Anlage vorbehalten hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 29.03 | |
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