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Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 16 A 3137/08 vom 22.06.2009

Rechtsgebiete:SpkG 2008, SpkG 2002, KWG
Stichwort:Finanzmarkt
Leitsatz:Die Sparkassen- und Giroverbände sind von ihrer Aufgabenstellung her nicht allein deshalb daran gehindert, die WestLB AG zu unterstützen (hier durch Beteiligung an einer Kapitalerhöhung und Bildung eines Reservefonds), weil angefallene Verluste bei deren Tätigkeit als Geschäftsbank und nicht in Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben im engeren Sinne entstanden sind. Jedenfalls wenn es - wie hier - um den Fortbestand der WestLB AG insgesamt geht, verbietet es sich, die Tätigkeitsbereiche des Unternehmens getrennt zu betrachten.

Den Sparkassen- und Giroverbänden steht bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Einschätzungsprärogative zu, ob sie zur Erreichung der von ihrem Aufgabenbereich gedeckten Ziele tätig werden wollen, welche Mittel zur Erreichung der Ziele geeignet sind und welche von mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln zur Anwendung gelangen sollen.

Es ist von der den Sparkassen- und Giroverbänden zustehenden Organisationsgewalt gedeckt, die Entscheidung über Hilfsmaßnahmen durch den Reservefonds auf einen Reservefondsausschuss zu übertragen. Diese Entscheidungen sind nicht deshalb der Verbandsversammlung vorbehalten, weil sie für die Tätigkeit der Sparkassen- und Giroverbände von besonderem Gewicht wären.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 16 A 3137/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C2.09 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:GG, KWG, GwG, AWG, EG, Richtlinie 2006/48/EG, GATS
Schlagworte:Bankgeschäft, Kreditgeschäft, Erlaubnispflicht, Erlaubnisvorbehalt, Betreiben, Inland, Dritte, physische Präsenz, Zweigstelle, Zweigniederlassung, Teilakt, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Korrespondenzdienstleistung, Telekommunikation, Internet, Sachgebiet: Wirtschaftsverwaltungsrecht
Stichwort:Finanzmarkt
Leitsatz:1. Das Kreditgeschäft ist auch ohne gleichzeitiges Betreiben des Einlagengeschäfts ein Bankgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG.

2. Das Betreiben eines Bankgeschäfts i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG umfasst nicht nur rechtsgeschäftliches Handeln, sondern alle wesentlichen zum Vertragsschluss hinführenden Schritte.

3. Im Inland wird ein Bankgeschäft i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG auch betrieben, wenn ein Kreditinstitut bankgeschäftliche Leistungen dort ohne eigene physische Präsenz im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs erbringt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C2.09

BSG – Urteil, B 1 A 1/08 R vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB V
Stichwort:Finanzmarkt
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 A 1/08 R

EUGH – Urteil, C-452/04 vom 03.10.2006

Rechtsgebiete:EG
Schlagworte:Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - In einem Drittstaat ansässiges Unternehmen - Ausschließlich oder hauptsächlich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats gerichtete Tätigkeit - Gewerbsmäßige Kreditvergabe - Erfordernis einer vorherigen Genehmigung in dem Mitgliedstaat, in dem die Leistung erbracht wird
Stichwort:Finanzmarkt
Volltext: EUGH - Urteil, C-452/04


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