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Finanzierungskosten für selbst genutzte Eigentumswohnung -Berücksichtigung der Tilgungsraten bis zur Höhe der Angemessenheitsgrenze für Mietwohnungen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 14/11b AS 67/06 R vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:SGB II, SGB X, GG
Schlagworte:Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für selbst genutzte Eigentumswohnung -Berücksichtigung der Tilgungsraten bis zur Höhe der Angemessenheitsgrenze für Mietwohnungen - verfassungskonforme Auslegung - Gleichbehandlung - Verbot der reformatio in peius
Stichwort:Finanzierungskosten für selbst genutzte Eigentumswohnung -Berücksichtigung der Tilgungsraten bis zur Höhe der Angemessenheitsgrenze für Mietwohnungen
Leitsatz:Tilgungsleistungen als Bestandteil der Finanzierungskosten einer vom Hilfebedürftigen selbst genutzten Eigentumswohnung sind vom Grundsicherungsträger bis zur Höhe der angemessenen Kosten einer Mietwohnung als Kosten der Unterkunft zu übernehmen, wenn der Hilfebedürftige andernfalls gezwungen wäre, seine Wohnung aufzugeben.
Volltext: BSG - Urteil, B 14/11b AS 67/06 R




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