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Finanzierungskosten für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sind Betriebsausgaben

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 29/06 vom 26.06.2007

Rechtsgebiete:EStG, HGB
Schlagworte:Finanzierungskosten für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sind Betriebsausgaben
Stichwort:Finanzierungskosten für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sind Betriebsausgaben
Leitsatz:1. Entstehen einer Personengesellschaft Finanzierungskosten im Zusammenhang mit einer Zahlung an den Gesellschafter, sind diese betrieblich veranlasst, wenn auf eine Forderung des Gesellschafters gezahlt wird.

2. Führt eine KG ein sog. Privatkonto für den Kommanditisten, das allein jederzeit fällige Forderungen des Gesellschafters ausweist, kann nur aufgrund ausdrücklicher und eindeutiger Regelung im Gesellschaftsvertrag angenommen werden, dass das Konto im Fall der Liquidation oder des Ausscheidens des Gesellschafters zur Deckung eines negativen Kapitalkontos herangezogen werden soll.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 29/06




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