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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 ME 235/08 vom 11.08.2008

Rechtsgebiete:SGB VIII, VwGO
Schlagworte:Abgaben, aufschiebende Wirkung, Finanzierungsfunktion, Jugendhilfe, Kostenbeitrag, Vollziehbarkeit
Stichwort:Finanzierungsfunktion
Leitsatz:Die Klage gegen einen Kostenbeitragsbescheid gemäß §§ 91 ff. SGB VIII hat nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, siehe Beschl. v. 10.11.2006 - 4 ME 188/06 - u. Beschl. v. 26.6.2008 - 4 ME 210/08 -).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 ME 235/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 ME 210/08 vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:SGB VIII, VwGO
Schlagworte:Abgaben, aufschiebende Wirkung, Finanzierungsfunktion, Jugendhilfe, Kostenbeitrag, Vollziehbarkeit
Stichwort:Finanzierungsfunktion
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 ME 210/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 394/06 vom 24.07.2007

Rechtsgebiete:AbwAG, AG AbwAG, VwGO
Schlagworte:Abwälzung, Abwasserabgabe, Finanzierungsfunktion, Kleineinleiterabgabe, Sonderabgabe, Vollziehbarkeit, sofortige, Wirkung, aufschiebende
Stichwort:Finanzierungsfunktion
Leitsatz:Die nach den Vorschriften des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - für das Einleiten von Abwasser in Gewässer erhobene Abwasserabgabe stellt über ihre Lenkungsfunktion hinaus eine (Sonder-)Abgabe i. S. v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO dar, da mit ihr gemäß § 13 AbwAG die (öffentliche) Aufgabe der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte finanziert wird (OVG NW, Beschl. v. 17.11.1983 - 2 B 2063/83 -, NVwZ 1984, 394). Eine derartige Bedeutung kommt der Abwälzung der an das Land Sachsen-Anhalt entrichteten Abgabe für Kleineinleiter nach den §§ 9 Abs. 2 AbwAG, 6 Abs. 1, 7 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz - AG AbwAG - ebenfalls zu. Denn die von den Ländern zu bestimmenden Körperschaften des öffentlichen Rechts sind gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 AbwAG i. V. m. § 6 Abs. 1 AG AbwAG nur "an Stelle" des Einleiters, sozusagen stellvertretend für ihn, aus gesetzestechnischen und verwaltungspraktischen Gründen abgabepflichtig. Materiell bleiben indes - wie die Abwälzungsvorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 3 AbwAG i. V. m. § 7 Abs. 2 AG AbwAG zeigt - die (Klein-)Einleiter mit der Abgabe belastet.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 394/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 498/05 vom 18.11.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Sanierung, Bodenwert, Erhöhung, Ausgleichsbetrag, Finanzierungsfunktion, Abschöpfung, "beitragsähnliche" Abgabe, Anrechnung, Eigene Aufwendung, Kosten
Stichwort:Finanzierungsfunktion
Leitsatz:Bestimmte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, an deren Entstehung die Gemeinde mitgewirkt hat, sind nur insoweit im Sinne des § 155 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 BauGB "durch eigene Aufwendungen des Eigentümers bewirkt" und auf den Ausgleichsbetrag anzurechnen, als sie die Kosten übersteigen, die der Gemeinde hierfür konkret entstanden sind.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 498/05


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