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Finanzierte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 121/99 vom 19.10.2001

Rechtsgebiete:BGB, VerbrKrG, HausTWG
Schlagworte:Finanzierte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen, Einwendungsdurchgriff
Stichwort:Finanzierte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen
Leitsatz:1. Zur Aufklärungs- und Warnpflicht einer Bank im Zusammenhangmit der Finanzierung des Einlagebetrages zur Beteiligung an einem '(geschlossenen) Immobilienfonds.

2. Der Einwendungsdurchgriff (9 Abs. 3 und Abs. 4 VerbrKrG) setzt die Kündigung des Gesellschaftsbeitritts voraus. - Zur Verwirkung eines derartigen Kündigungsrechts.

3. Der Anlagenvermittler ist nicht Verrichtungsgehilfe der finanzierenden Bank.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 121/99




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