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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 U 283/08 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:AO, FGO, GVG
Schlagworte:Finanzgerichte, Rechtsweg
Stichwort:Finanzgerichte
Leitsatz:1. Die einen Beschluss neben der Terminsbestimmung und Hinweisen zum materiellen Recht aufgenommene Mitteilung, der gewählte Rechtsweg sei "der richtige", genügt nicht den Anforderungen an eine Vorabentscheidung im Sinne von § 17 a Absatz 3 GVG.

2. Verlangt ein Unternehmer vom Finanzamt mit einer Zahlungsklage die Auszahlung eines Guthabens auf dem Umsatzsteuerverrechnungskonto, weil er eine Belastung dieses Kontos für unberechtigt erachtet, handelt es sich um eine abgabenrechtliche Angelegenheit im Sinne von § 33 Absatz 1 FGO.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 U 283/08




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