JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Finanzdienstleistung
| Rechtsgebiete: | KWG, VwVG |
| Schlagworte: | Abwicklung der Geschäfte, Eigengeschäft, Einstellung des Geschäftsbetriebs, Finanzdienstleistung, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzportfolioverwaltung, Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), Mahnung mit Gebühren- und Auslagenfestsetzung |
| Stichwort: | Finanzdienstleistung |
| Leitsatz: | Eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts verwaltet ihr Gesellschaftsvermögen als eigenes Vermögen; für den Begriff der Finanzportfolioverwaltung fehlt es an einem Handeln "für andere" (Änderung der Rechtsprechung im Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02 -, ESVGH 53, 193). Eine Mahnung mit Gebühren- und Auslagenfestsetzung gem. § 19 Abs. 2 VwVG kann mit Widerspruch und Anfechtungsklage angefochten werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 A 713/08 | |
| Rechtsgebiete: | KWG |
| Schlagworte: | Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung, Finanzinstrument, Indexzertifikat, Effektengeschäft, Vermögensverwaltung, Investmentgeschäft |
| Stichwort: | Finanzdienstleistung |
| Leitsatz: | Begibt ein Unternehmen gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate an das interessierte Publikum und legt die eingenommenen Gelder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien, Aktienderivaten, Währungsoptionen und Währungsfutures an, aus denen der Index für den Rücknahmewert des Zertifikats ermittelt wird, liegt keines der im Kreditwesengesetz umschriebenen Bankgeschäfte vor, insbesondere kein Finanzkommissionsgeschäft. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 12.07 | |
| Rechtsgebiete: | KWG |
| Schlagworte: | Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung, Finanzinstrument, Indexzertifikat, Effektengeschäft, Vermögensverwaltung, Investmentgeschäft |
| Stichwort: | Finanzdienstleistung |
| Leitsatz: | Begibt ein Unternehmen gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate an das interessierte Publikum und legt die eingenommenen Gelder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien, Aktienderivaten, Währungsoptionen und Währungsfutures an, aus denen der Index für den Rücknahmewert des Zertifikats ermittelt wird, liegt keines der im Kreditwesengesetz umschriebenen Bankgeschäfte vor, insbesondere kein Finanzkommissionsgeschäft. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 11.07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB, InvG, KWG, RL 93/22/EWG |
| Schlagworte: | Anleger, Anlegerschutz, Bankgeschäft, Eigengeschäft, Eigenhandel, Finanzdienstleistung, Finanzinstrument, Finanzkommissionsgeschäft, Handel, Kommanditeinlage, Kommanditgesellschaft, Publikumsgesellschaft, Treugeber, Treuhandkommanditist, Treuhänder |
| Stichwort: | Finanzdienstleistung |
| Leitsatz: | Wenn eine Kommanditgesellschaft Kommanditeinlagen, die von einem Treuhandkommanditisten gehalten werden, entsprechend einer von den Treugebern gewählten Form in Finanzinstrumenten anlegt, so handelt es sich dabei grundsätzlich um ein nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 KWG. Derartige Geschäfte sind nur ausnahmsweise als solche für fremde Rechnung anzusehen, wenn den Treugebern keine ausreichenden Mitspracherechte bei der Tätigkeit der Kommanditgesellschaft zustehen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 1447/05 | |
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