JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Finaler Rettungsschuss
| Rechtsgebiete: | AsylbLG, AufenthG, BeschV, SGG, SGB X, BGB, GG, MRK |
| Schlagworte: | Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - generell-abstrakte Betrachtungsweise - Anforderung an Vorbezugszeit - Neuregelung - Verfassungsmäßigkeit - Zurechnung des Fehlverhaltens der Eltern - sozialgerichtliches Verfahren - mündliche Verhandlung - Anwendung des Art 6 Abs 1 MRK - Beteiligter - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Dauerverwaltungsakt - wesentliche Änderung |
| Stichwort: | Finaler Rettungsschuss |
| Leitsatz: | 1. Eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, die höhere Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII (AnalogLeistungen) für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nach einem 36-bzw 48-monatigen Vorbezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG (Grundleistungen) ausschließt, setzt ein auf die Aufenthaltsverlängerung zielendes vorsätzliches, sozialwidriges Verhalten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls voraus; hierfür genügt nicht schon die Inanspruchnahme einer ausländerrechtlichen Duldung, wenn es dem Ausländer möglich und zumutbar wäre, freiwillig auszureisen (Aufgabe von BSG vom 8.2.2007 - B 9b AY 1/06 R = SozR 4-3520 § 2 Nr 1). 2. Die Vorbezugszeit kann ausschließlich mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erfüllt werden; die mit Wirkung vom 28.8.2008 erfolgte Ausdehnung der Vorbezugszeit auf 48 Monate erfasst auch Leistungsberechtigte, die wegen der zuvor geltenden kürzeren Vorbezugszeit von 36 Monaten bereits Analog-Leistungen bezogen haben. 3. Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer liegt schon dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 8/9b AY 1/07 R | |
| Rechtsgebiete: | StAG |
| Stichwort: | Finaler Rettungsschuss |
| Leitsatz: | Eine die Einbürgerung ausschließende Unterstützung von Bestrebungen der in § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG bezeichneten Art kann auch in der journalistischen Betätigung für eine derartige Bestrebung liegen (hier: Begleitung der gegen das Verbot der PKK gerichteten Kampagne "Dialog statt Verbot" und Berichterstattung über sie für die PKK-nahe Zeitung "Özgür Politika" im Jahr 1997). |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bf 345/06.Z | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBergG, EnWG, Richtlinie 92/43 EWG, Richtlinie 79/409 EWG, BNatSchG 2002, LG NRW |
| Stichwort: | Finaler Rettungsschuss |
| Leitsatz: | 1. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 77 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 BBergG ist im Grundabtretungsverfahren mit bindender Wirkung anzunehmen, wenn ein gegenüber dem Grundstückseigentümer bestandskräftig zugelassener Rahmenbetriebsplan für einen Braunkohlentagebau vorliegt, der das Grundstück erfasst. 2. Verstöße gegen anderweitige Regelungen kann ein Kläger, dem gegenüber ein Rahmenbetriebsplan bestandskräftig zugelassen ist, bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Grundabtretung nach § 79 Abs. 1 BBergG grundsätzlich nicht mehr rügen, soweit diese die Rechtmäßigkeit der Rahmenbetriebsplanzulassung betreffen und mit den Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 BBergG deckungsgleich sind. Dies gilt insbesondere für die Rüge, es fehle die energiepolitische Erforderlichkeit eines Braunkohlentagebaus. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 11 A 3051/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBergG, EnWG, Richtlinie 92/43 EWG, Richtlinie 79/409/EWG, LPlG NRW 1994 |
| Stichwort: | Finaler Rettungsschuss |
| Leitsatz: | 1. § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG entfaltet zugunsten der Eigentümer, deren Grundstücke für einen Tagebau in Anspruch genommen werden sollen, drittschützende Wirkung. 2. Die bei der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans nach § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG zu prüfende energiepolitische Erforderlichkeit eines Braunkohlentagebauvorhabens setzt in Anlehnung an das Fachplanungsrecht eine Planrechtfertigung voraus. Diese Voraussetzung ist im Hinblick auf den Beitrag der Braunkohle aus dem Tagebauvorhaben Garzweiler I/II für die Stromerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland aus der Perspektive des hier maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts Februar 2000 erfüllt. 3. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Braunkohlentagebau Garzweiler I/II, der mit der Umsiedlung zahlreicher Menschen verbunden ist, greift grundsätzlich nicht in den Schutzbereich des Art. 11 GG oder des Art. 2 Abs. 2 GG ein; die Umsiedlung ist im Sinne von § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG mit öffentlichen Interessen vereinbar. 4. Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG sind durch ein Bergbauvorhaben bedingte Beeinträchtigungen gemeinschaftsrechtlich geschützter Gebiete außerhalb des Bereichs des Rahmenbetriebsplans grundsätzlich zu berücksichtigen. 5. Die Vorgaben der Habitatrichtlinie gelten nicht für Projekte, deren Genehmigung vor dem Datum beantragt worden ist, an dem die Frist für die Umsetzung der Richtlinie ablief. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 11 A 1194/02 | |
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