Ein Spielfilm kann die Persönlichkeitsrechte einer relativen Person der Zeitgeschichte verletzen, wenn der Film ohne ausreichende Verfremdung Privatleben und mutmaßliche Straftaten dieser Person wiedergibt und ein durch die Darstellungsweise des Horrorfilms geprägtes Persönlichkeitsbild von ihr der Öffentlichkeit preisgibt.
Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts sind befugt, die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots einer politischen Partei abzulehnen, wenn dessen Inhalt in krassem Widerspruch zum Menschenbild des Grundgesetzes steht (hier: keine Verpflichtung des ZDF, Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschland auszustrahlen).