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fiktives Nettoeinkommen

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 319/05 B vom 25.11.2005

Rechtsgebiete:VersTVG, BGB, BBesG, SGB V, BAT, BeamtVG, BetrAVG, ATVK
Schlagworte:Zusatzversorgung öffentlicher Dienst, Nettogesamtversorgung, fiktives Nettoeinkommen, Überversorgung, Dynamisierung
Stichwort:fiktives Nettoeinkommen
Leitsatz:1. Die von den verschiedenen Versorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes gewährte Zusatzversorgung ist zum 01.01.1985 wirksam auf eine Nettogesamtversorgung umgestellt worden.

2. Die Ermittlung des fiktiven Nettoentgelts unter Abzug eines fiktiven Kranken- und Rentenversicherungsbeitrages, des fiktiven Arbeitnehmeranteils zur Pflegeversicherung und des Betrages nach § 23 ABs. 2 c Satz 1 VersTVG ist ebensowenig zu beanstanden wie die Berechnung des fiktiven Nettoentgelts unter Zugrundelegen der Steuerklasse I/0 bei Ledigen.

3. Die Änderung des Anpassungsmaßstabes zum 01.07.2002 durch Einführung einer jährlichen Dynamisierung von 1% hält einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB stand und verletzt die Versorgungsrentner, deren Gesamtversorgung bisher nach den Maßstäben des Beamtenrechts angepasst worden ist, noch nicht in ihren Rechten aus Art. 14 Abs. 1 GG.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 319/05 B




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