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fiktive Sozialversicherungsrente

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 374/05 vom 21.03.2006

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Gesamtversorgung, fiktive Sozialversicherungsrente
Stichwort:fiktive Sozialversicherungsrente
Leitsatz:1. An der zu § 6 BetrAVG entwickelten Auslegungsregel, dass Höchstbegrenzungsklauseln im Zweifel erst auf den zeitanteilig gekürzten Betrag anzuwenden sind, hält der Senat nicht mehr fest (Aufgabe von Senat 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 -; 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -).

2. Soweit bei der Berechnung der Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen ist, sind Zeiten bis zum Ausscheiden nach der tatsächlichen Rentenbiografie und fiktive Zeiten bis zur festen Altersgrenze nach dem letzten Einkommen beim Ausscheiden zu berechnen. Dabei ist das letzte Monatseinkommen zugrunde zu legen. Etwas anderes gilt, wenn dieses für das Einkommen des Arbeitgebers nicht typisch ist, weil Jahressonderleistungen zu berücksichtigen sind oder das Einkommen schwankt. In diesen Fällen ist nach den Umständen des Einzelfalles auf Grund eines Durchschnittszeitraumes das typische Arbeitsentgelt zu ermitteln.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 374/05




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