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Fiktion

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10942/08.OVG vom 22.10.2008

1. Die Bauaufsichtsbehörde ist im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht befugt, das ihr gesetzlich vorgegebene Prüfungsprogramm und damit die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die zu erteilende Baugenehmigung zu erweitern.

2. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren kann die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden, wenn das Bauvorhaben aus anderen als den zum Prüfungsprogramm gehörenden Gründen (Bauordnungsrecht) dauerhaft nicht verwirklicht werden darf (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 17. Juli 1996, AS 26, 227).

3. Zur Baugenehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren.

4. Zur verunstaltenden Wirkung von Werbeanlagen.

BAG – Urteil, 9 AZR 620/07 vom 12.08.2008

1. Hilfsanträge stehen unter der innerprozessualen Bedingung, dass dem Hauptantrag nicht entsprochen wird. Ist das Rechtsmittel erfolgreich, weil das Rechtsmittelgericht in der Sache dem Hauptantrag stattgibt, so wird die Verurteilung auf Grund des Hilfsantrags durch die Vorinstanzen wirkungslos. Da die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags ohne besonderen Ausspruch rückwirkend mit Eintritt der auflösenden Bedingung endet, bedarf die Wirkungslosigkeit der Verurteilung durch die Vorinstanzen keines Ausspruchs im Tenor des Urteils des Rechtsmittelgerichts.

2. § 2 Abs. 1 TV ATZ begründet einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags für sämtliche Altersteilzeitarbeitsmodelle. Der Arbeitnehmer hat deshalb einen tariflichen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell.

3. Bei der Berechnung der Überlastquote des § 3 Abs. 1 TV ATZ ist auf den Betrieb abzustellen. Ein Betriebsteil kann zwar nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG auf Grund seiner räumlichen Entfernung vom Hauptbetrieb als selbständiger Betrieb gelten, ist aber kein Betrieb iSd. Tarifvorschrift.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 5.07 vom 09.07.2008

1. Lärmschutzbelange der Nachbarschaft eines Schienenwegs sind grundsätzlich nur dann in die planerische Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Planvorhaben ansteigt. Das gilt selbst dann, wenn die für den Planfall prognostizierten Belastungswerte oberhalb der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle liegen (im Anschluss an Urteil vom 17. November 1999 BVerwG 11 A 4.98 BVerwGE 110, 81 <86 f.>).

2. Soweit die Rechtsprechung diesen Grundsatz für den Fall teilungsbedingter Streckenstilllegungen eingeschränkt hat (vgl. Urteil vom 17. November 1999 a.a.O. S. 87 f.), handelt es sich um einen Billigkeitsausgleich, der der Sondersituation der Wiedervereinigung geschuldet ist und deshalb zumindest in aller Regel nicht auf andere Fallgestaltungen übertragen werden kann, in denen die tatsächliche hinter der plangegebenen Vorbelastung zurückbleibt.

BAG – Urteil, 9 AZR 514/07 vom 24.06.2008

Der Arbeitnehmer kann seinen Wunsch nach einer bestimmten Verteilung der zu verringernden Arbeitszeit nicht mehr ändern, nachdem der Arbeitgeber sein Angebot auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit abgelehnt hat (§ 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG). Der geänderte Verteilungswunsch ist nur durch neuerliche Geltendmachung von Verringerung und Verteilung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 6 TzBfG durchsetzbar.

BAG – Urteil, 9 AZR 111/07 vom 15.04.2008

Der öffentliche Arbeitgeber ist nach § 2 Abs. 1 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" verpflichtet, Altersteilzeitarbeitsverhältnisse zu begründen. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 1. Alt. AltTZG muss für Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit die freie Entscheidung des Arbeitgebers sichergestellt sein, ob er mit über 5 % der Arbeitnehmer seines Betriebs Altersteilzeitarbeitsverträge schließt. Trifft der Arbeitgeber freiwillig mit über 5 % seiner Belegschaft Altersteilzeitvereinbarungen, ist er an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LB 562/04 vom 12.03.2008

Teil D Abs. 5 des Anhangs 40 zur Abwasserverordnung ("Gilt-als-eingehalten-Regelung") ist dahingehend zu verstehen, dass auch die über die zu bearbeitenden Werkstücke aus der der mechanischen Werkstatt in den spezifischen galvanischen Produktionsprozess "eingeschleppten" Betriebs- oder Hilfsstoffe einer Anwendung der Fiktion entgegenstehen, wenn diese Stoffe organische Halogenverbindungen enthalten. Es verbleibt dann bei einer behördlichen Überwachung des Abwassers auf den Summenparameter AOX (Adsorbierbare organisch gebundene Halogene).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 3 L 75/06 vom 30.01.2008

1. Die fingierte Asylantragstellung in § 14a Abs. 2 Satz 3 AsylVfG verletzt nicht die negative Willensentschließungs- und Willenserklärungsfreiheit des minderjährigen Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters.

2. Die in der BRD geborene Klägerin, die nach Angaben ihrer Eltern yezidischer Religionszugehörigkeit ist, hat im Falle ihrer (erstmaligen) Rückkehr nach Syrien, als dem Land ihrer Staatsangehörigkeit, eine Gruppenverfolgung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu befürchten.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 3102/07 vom 16.01.2008

Nach der Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis lässt die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht entfallen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10351/07.OVG vom 05.11.2007

1) Ein zentraler Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB kann durch ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Gestalt eines Einzelhandels- oder Zentrenkonzepts festgelegt werden.

2) Zur Rechtsnatur eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts

3) Schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben i.d. Regel anzunehmen; insoweit kann auf die Regelungssystematik des § 11 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BauNVO zurückgegriffen werden.

4) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpflichtung der Gemeinde, in Plangebieten nach § 30 Abs. 1 BauGB und bezüglich privilegierter Außenbereichsvorhaben ein zumutbares Erschließungsangebot anzunehmen, lässt sich grundsätzlich auf den unbeplanten Innenbereich nicht übertragen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 TG 2131/07 vom 24.10.2007

1. Ein die vorläufige Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe im Wege der einstweiligen Anordnung legitimierender Anordnungsanspruch ist grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass gegen die Rechtmäßigkeit der getroffenen negativen Zulassungsentscheidung ernsthafte Bedenken bestehen und dass die über die Zulassung entscheidende Stelle bei einer erneute Befassung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine positive Zulassungsentscheidung treffen wird.

2. Die Versetzungskonferenz hat bei der von ihr zu treffenden Entscheidung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 HSchulG, § 10 Abs. 3 Satz 3 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses einen Beurteilungsspielraum, da die Prognose, ob im Ausnahmefall auch ohne Ausgleich nicht ausreichender Leistungen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des nächsthöheren Schuljahrgangs zu erwarten ist, von pädagogischen Erwägungen bestimmt wird, die Ausdruck einer umfassenden Bewertung der Leistungen des Schülers, einer Beurteilung seiner Persönlichkeit sowie individuell auf den Schüler bezogener Einschätzungen über dessen weitere Fortschritte und Entwicklungen sind.

3. Das subjektiv-öffentliche Recht eines Schülers auf beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Versetzung im Ausnahmefall auch ohne Ausgleich nicht ausreichender Leistungen beinhaltet grundsätzlich den Anspruch auf Entscheidung durch die hierfür zuständige Versetzungskonferenz in beschlussfähiger Zusammensetzung.

4. Da § 11 SchulVerhGestVO keine Sonderregelung zur Beschlussfähigkeit der Versetzungskonferenz trifft, gilt diese gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Konferenzordnung als beschlussfähig, solange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist.

5. Für die bei einer Versetzungsentscheidung zu treffende Prognose, ob eine erfolgreiche Teilnahme des Schülers am nächsthöheren Schuljahrgangs zu erwarten ist, muss die Versetzungskonferenz den tatsächlichen Leistungsstand und das tatsächliche Leistungsvermögen des Schülers auch dann zu Grunde legen, wenn schulrechtlich vorgesehene Informations- oder Fördermaßnahmen zuvor unterblieben sind.

BAG – Urteil, 9 AZR 239/07 vom 16.10.2007

Konkretisiert der Arbeitnehmer sein Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit nicht auf einen bestimmten zeitlichen Umfang und räumt er dem Arbeitgeber kein Recht zur Bestimmung des Umfangs der Verringerung ein, so liegt kein Verringerungsverlangen iSv. § 8 Abs. 1 TzBfG vor.

BAG – Beschluss, 7 ABR 51/06 vom 10.10.2007

Der Betriebsrat kann durch eine nachträgliche Beschlussfassung eine von dem Betriebsratsvorsitzenden zuvor ohne Rechtsgrundlage im Namen des Betriebsrats getroffene Vereinbarung genehmigen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 1.07 vom 11.07.2007

1. Wird vom Berufungsbeklagten eine selbständige Berufung eingelegt, ist dadurch nicht sein Wahlrecht verbraucht, unter Einhaltung der dafür geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen Anschlussberufung einzulegen. Dieses Wahlrecht kann er dadurch ausüben, dass er sinngemäß eine Prozesserklärung abgibt, er halte seine Berufung nunmehr als Anschlussberufung aufrecht. Die Berufung ist sodann in eine Anschlussberufung umzudeuten.

2. Das zweistufige Finanzierungssystem, das in Sachsen-Anhalt für die Kosten der Gewässerunterhaltung gilt, lässt sich auf der ersten Stufe - nämlich der die Mitgliedsgemeinden treffenden Verbandsbeiträge - als interkommunaler Lastenausgleich beschreiben. Für die korporativen Beiträge (Verbandslasten) ist das Äquivalenzprinzip kein tauglicher verfassungsrechtlicher Maßstab.

3. Wenn das Finanzierungssystem es auf der zweiten Stufe den Mitgliedsgemeinden erlaubt, ihre Verbandsbeiträge im Wege einer Umlage nach dem Flächenmaßstab auf die Grundsteuerpflichtigen der im Gemeindegebiet gelegenen Flächen abzuwälzen, stellt diese Umlage eine nichtsteuerliche Abgabe und keine "zweite Grundsteuer" dar. Die Zweistufigkeit des Finanzierungssystems führt dazu, dass die Grundsteuerpflichtigen der Umlage den Einwand entgegenhalten können, die auf der ersten Stufe erfolgte Veranlagung der Mitgliedsgemeinde sei rechtswidrig, weil die dafür geltenden Maßstäbe verfehlt worden seien.

4. Die einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Willkürverbots fordern keine "Leistungsproportionalität" dieser Umlage. Es genügt, wenn die Grundsteuerpflichtigen mit der Umlage als Nutznießer der Verbandstätigkeit einen Solidarbeitrag zu erbringen haben, um das Finanzierungssystem der Unterhaltungsverbände unter weitgehender Schonung steuerlicher Einnahmequellen zu stützen.

5. Aus dem Demokratieprinzip und seinen Anforderungen an die funktionale Selbstverwaltung lässt sich kein Rechtssatz herleiten, auf dessen Schutz sich die Grundsteuerpflichtigen mit Erfolg berufen könnten, wenn die Mitgliedsgemeinden die korporativen Beiträge auf sie umlegen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UZ 433/07 vom 10.07.2007

1. Dachgaube ist ein aus dem Dach heraus errichtetes senkrechtes Dachfenster, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es in allen Teilen auf dem Dach und nicht ganz oder teilweise an oder auf der Außenwand errichtet ist. Für den Begriff der Dachgaube ist nicht entscheidend, dass es hinter die Flucht (die Verlängerung) der darunterliegenden Außenwand zurücktritt.

2. Demgegenüber handelt es sich bei einem Zwerchhaus um ein Bauteil, das nicht aus dem Dach, sondern aus der Fassade aufsteigt.

3. Der Unterschied zwischen Dachgauben und Zwerchhäusern besteht darin, dass die Dachgaube eine vorhandene oder anzulegende Dachfläche durch den Aufbau durchbricht, während sich das Zwerchhaus als Baukörper zwar bis in den Dachbereich hinein begibt, jedoch optisch nicht als Durchbrechung der Dachhaut, sondern als eigenständiger Baukörper wahrgenommen wird, der aus der Fassade aufsteigt.

4. Die Genehmigungsfiktion des § 67 Abs. 5 HBO 1993, § 57 Abs. 2 Satz 3 HBO 2002 ist nicht auf die isolierte Befreiung anzuwenden, da eine entsprechende Verweisungsnorm fehlt.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10160/07.OVG vom 04.07.2007

Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228).

Die Entscheidungsfrist wird nicht schon durch den zeitlich früheren Eingang der Mitteilung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Lauf gesetzt.

BAG – Beschluss, 7 ABR 26/06 vom 14.02.2007

Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann ein Konzernbetriebsrat nur errichtet werden, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder über eine im Inland ansässige Teilkonzernspitze verfügt.

BAG – Urteil, 9 AZR 374/06 vom 13.02.2007

Eine Maßregelungsklausel, nach der das Arbeitsverhältnis "durch die Arbeitskampfmaßnahme als nicht ruhend" gilt, steht der Minderung einer tariflichen Jahresleistung entgegen, deren Höhe "für Zeiten unbezahlter Arbeitsbefreiung" gekürzt wird.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 184/06 vom 08.02.2007

1. Zur Unwirksamkeit nicht konkretisierter AGB-Anpassungsvorbehalte, Leistungs- und Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internet-Service-Providers.

2. Die Einhaltung der Grenzen des § 308 Nr. 5 BGB für eine Zustimmungsfiktion begründet die Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung allein nicht; diese muss einer Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB auch im Übrigen standhalten.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LB 7/06 vom 15.03.2006

1. § 14 a Abs. 2 AsylVfG ist auch auf ein lediges, unter 16 Jahre altes ausländisches Kind eines Ausländers, das nach der Asylantragstellung des Ausländers und vor dem 1. Januar 2005 in das Bundesgebiet eingereist ist oder vor dem genannten Stichtag im Bundesgebiet geboren wurde, anwendbar.

2. Die Regelung des § 14 a Abs. 2 AsylVfG ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG ebenso vereinbar wie mit der Grundrechtsgewährleistung des Art. 16 a GG.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 3 B 35.05 vom 01.02.2006

Die Anzeigepflicht nach § 14 a Abs. 2 AsylVfG und die daran anknüpfende Fiktion der Asylantragstellung gilt nicht für Kinder, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift am 1. Januar 2005 geboren worden sind.

BSG – Urteil, B 13 RJ 35/05 R vom 08.12.2005

Ein vor dem 1.12.2003 in Kanada gestellter Rentenantrag galt nach Abkommensrecht auch dann als Antrag in der deutschen Rentenversicherung, wenn der Versicherte mit diesem Antrag die Frage nach dem Bestehen von Versicherungszeiten außerhalb Kanadas ausdrücklich verneint hatte (Fortführung von BSG vom 12.2.2004 - B 13 RJ 58/03 R - SozR 4-6580 Art 19 Nr 1).

BAG – Urteil, 5 AZR 535/04 vom 07.12.2005

1. § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG erfordert die Festlegung einer Mindestdauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit. Die Arbeitsvertragsparteien können wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer über die vertragliche Mindestarbeitszeit hinaus Arbeit auf Abruf leisten muss.

2. Die bei einer Vereinbarung von Arbeit auf Abruf einseitig vom Arbeitgeber abrufbare Arbeit des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen.

BAG – Urteil, 2 AZR 614/04 vom 24.11.2005

Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf.

Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden -ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen.

BAG – Beschluss, 1 ABR 26/04 vom 28.06.2005

Beruht die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers für einen von mehreren Stellenbewerbern maßgeblich auf zuvor geführten Vorstellungsgesprächen, so gehört zur Auskunft über die Person der Beteiligten nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über den für seine Entscheidung bedeutsamen Inhalt dieser Gespräche unterrichtet.

BAG – Urteil, 2 AZR 132/04 vom 21.04.2005

Eine ordentliche Beendigungskündigung ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.

Eine solche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anzubieten. Das Angebot kann lediglich in Extremfällen (zB offensichtlich völlig unterwertige Beschäftigung) unterbleiben. Der Arbeitgeber kann Angebot und Kündigung miteinander verbinden, indem er ohne vorherige Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer sofort eine Änderungskündigung ausspricht.

Macht der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung dem Arbeitnehmer das Angebot, den Vertrag der noch bestehenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit anzupassen, und lehnt der Arbeitnehmer dieses Angebot ab, so ist der Arbeitgeber regelmäßig nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet, trotzdem eine Änderungskündigung auszusprechen. Eine Beendigungskündigung ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, er werde die geänderten Arbeitsbedingungen im Fall des Ausspruchs einer Änderungskündigung nicht, auch nicht unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung annehmen.

Spricht der Arbeitgeber ohne vorheriges oder gleichzeitiges Angebot der geänderten Arbeitsbedingungen sofort eine Beendigungskündigung aus, so ist diese Kündigung regelmäßig sozialwidrig. Es unterliegt Bedenken, in derartigen Fällen fiktiv zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die geänderten Arbeitsbedingungen bei einem entsprechenden Angebot vor oder mit Ausspruch der Kündigung zumindest unter Vorbehalt angenommen hätte (gegen BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26).

BAG – Beschluss, 1 ABR 55/03 vom 14.12.2004

1. Zu den dem Betriebsrat vorzulegenden Bewerbungsunterlagen nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gehören auch solche Unterlagen, die der Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung über die Person des Bewerbers erstellt hat.

2. Durch eine offensichtlich unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats wird die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG auch dann nicht in Gang gesetzt, wenn der Betriebsrat zum Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers in der Sache Stellung nimmt.

BAG – Urteil, 10 AZR 169/04 vom 24.11.2004

Wird eine Klage auf Erteilung von Auskünften verbunden mit einem Antrag gem. § 61 Abs. 2 ArbGG auf Entschädigung für den Fall der nicht fristgemäßen Erteilung der Auskunft, ist ein gleichzeitig für den Fall der fristgemäß erteilten Auskunft gestellter unbestimmter Antrag auf die Leistung, die sich aus der Auskunft ergibt, unzulässig.

BAG – Urteil, 9 AZR 644/03 vom 23.11.2004

Der Arbeitnehmer, der die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach Maßgabe des § 8 TzBfG verlangt, muss einen Antrag auf Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit spätestens in die Erörterung mit dem Arbeitgeber einbringen.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 1 MB 7/03 vom 01.09.2004

1) Die Jahresfrist zur Rücknahme eines fiktiven Vorbescheides beginnt nicht schon mit Eintritt der Genehmigungsfiktion zu laufen, sondern erst dann, wenn dem zuständigen Amtswalter die Notwendigkeit bewusst wird, dass über die Rücknahme zu entscheiden ist.

2) Der Schutz des Vertrauens gegen die Rücknahme eines fiktiven Bescheides reicht nicht weiter als bei einem ausdrücklichen Bescheid.

3) Das Rücknahmeermessen wird durch aufgewandte (Vor-) Planungskosten nicht eingeschränkt.

BAG – Urteil, 7 AZR 440/03 vom 23.06.2004

1. Streiten die Parteien darüber, ob eine auflösende Bedingung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich eingetreten ist, findet § 17 Satz 1 TzBfG keine Anwendung. Der Arbeitnehmer macht in diesem Fall nicht die Rechtsunwirksamkeit der auflösenden Bedingung iSd. § 21, § 17 Satz 1 TzBfG geltend.

2. Das Arbeitsverhältnis endet nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 BAT auch dann, wenn der Rentenbescheid über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach Ablauf der Widerspruchsfrist des § 84 Abs. 1 SGG aufgehoben wird und dem Arbeitnehmer stattdessen eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährt wird.

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