Bei Übertragung von gleichzeitig durchzuführenden feuerwehrtechnischem Einsatzdienst und Rettungsdienst kann die Feuerwehrzulage nach SR 2 x BAT-O auch dann anfallen, wenn der Rettungsdienst zwar nach der Zahl der Einsatzrufe und damit zeitlich überwiegt, aber der Brandeinsatz Vorrang hat.