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Feuerwehrgebühren

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 B 6/08 vom 22.07.2008

Rechtsgebiete:Gebührensatzung der Stadt Hess. Lichtenau, HBKG
Schlagworte:Benutzungsgebühr, Feuerwehreinsatz, Feuerwehrgebühren, Kostenersatz, Kostenerstattung, Vorhaltekosten
Stichwort:Feuerwehrgebühren
Leitsatz:Die Beschränkung auf die Erstattung der durch den konkreten Feuerwehreinsatz verursachten Kosten bei dem in § 61 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) geregelten "Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehren" (dazu: Senatsurteil vom 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 - ESVGH 58, 77 = KStZ 2008, 36 = GemHH 2008, 91) gilt nicht nur bei Bränden und Naturkatastrophen (§ 61 Abs. 2 HBKG), sondern auch "für alle übrigen Leistungen", wie insbesondere die Allgemeine Hilfe, bei denen gem. § 61 Abs. 3 HBKG die Kosten "nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten" sind.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 B 6/08



HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1734/06 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:HBKG
Schlagworte:Erforderlichkeit des Feuerwehreinsatzes, Feuerwehrgebühren, Kostenersatz bei Fehlalarm, Stundensätze in einer Feuerwehrgebührensatzung, Vorhaltekosten
Stichwort:Feuerwehrgebühren
Leitsatz:1.) Im Falle eines durch eine Brandmeldeanlage ausgelösten Fehlalarms kann ein die Heranziehung zur Kostenerstattung gem. § 61 Abs. 2 Nr. 6 HBKG rechtfertigender Feuerwehreinsatz auch dann vorliegen, wenn wenige Minuten nach dem Ausrücken das Vorliegen eines Fehlalarms gemeldet wird und die Feuerwehr den Einsatz gleichwohl - unter Verringerung des Einsatzumfangs fortsetzt.

2.) Zu den erstattungsfähigen Kosten eines solchen Feuerwehreinsatzes gehören die für die jeweilige Einsatzzeit anzusetzenden Personal- und Sachkosten. Bei den Fahrzeugkosten kann dabei neben den variablen Kosten nur derjenige Teil der Vorhaltekosten Berücksichtigung finden, der anteilig auf die einzelne Einsatzstunde im Verhältnis zur Gesamtstundenzahl des Jahres anfällt (wie OVG Münster, U. v. 13.10.1994 - 9 A 780/93 - ZKF 1995, 280 = GemHH 1996, 69, 70, für das Landesrecht NW).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1734/06

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TP 2876/06 vom 30.01.2007

Rechtsgebiete:HBKG
Schlagworte:Feuerwehreinsatz mit Rettungsschere, Feuerwehrgebühren, Kostenerstattungsfreiheit bei Lebensrettung, Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr
Stichwort:Feuerwehrgebühren
Leitsatz:Eine gem. § 61 Abs. 5 HBKG kostenerstattungsfrei bleibende "Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr" kann auch bei der Befreiung einer schwer verletzten Person aus einem verunfallten Kfz mit der "Rettungsschere" vorliegen. Dass der fragliche Feuerwehreinsatz gegebenenfalls noch weitere Maßnahmen umfasst, die als solche nicht unter § 61 Abs. 5 HBKG fallen und deshalb gem. § 61 Abs. 3 HBKG die Kostenerstattungspflicht begründen, steht dem nicht entgegen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TP 2876/06

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 10/02 vom 03.04.2002

Rechtsgebiete:BrSHG
Schlagworte:Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz, Feuerwehrgebühren, Brandstifter, Störerverantwortlichkeit, natürliche Person, juristische Person.
Stichwort:Feuerwehrgebühren
Leitsatz:Als "Brandstifter", der nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Brandschutzhilfeleistungsgesetzes vom 5.10.1970 - BrSHG -, GVBl. I S. 585 (gleichlautend: § 61 Abs. 2 Nr. 1 des am 1.1.1999 in Kraft getretenen hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 17.12.1998 - HBKG -, GVBl. I S. 530), zum Ersatz der durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen Kosten der Brandbekämpfung herangezogen werden kann, kommt nur eine natürliche Person in Betracht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 10/02


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