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Feststellungslast

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, II B 26/09 vom 12.06.2009

Rechtsgebiete:FGO
Stichwort:Feststellungslast
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, II B 26/09



BFH – Urteil, III R 84/06 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:AO, BGB
Schlagworte:Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid sei falsch und solle nicht bekanntgegeben werden - Wirksamkeit der Mitteilung bei Entgegennahme durch einen nicht ermächtigten Mitarbeiter - Empfangsbote
Stichwort:Feststellungslast
Leitsatz:1. Teilt der Sachbearbeiter nach Aufgabe des Steuerbescheids zur Post, aber vor dessen Zugang, den Empfangsbevollmächtigten telefonisch mit, der Bescheid sei falsch und solle deshalb nicht bekanntgegeben werden, wird der Bescheid trotz des späteren Zugangs nicht wirksam.

2. Nimmt ein nicht zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigter Mitarbeiter der Empfangsbevollmächtigten die Mitteilung entgegen, ist diese den Empfangsbevollmächtigten zu dem Zeitpunkt zugegangen, zu dem unter regelmäßigen Umständen damit zu rechnen ist, dass der Mitarbeiter als Empfangsbote die Mitteilung weiterleitet.
Volltext: BFH - Urteil, III R 84/06

BFH – Urteil, III R 85/08 vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:EStG, Berufsausbildungsgesetz
Schlagworte:Kindergeldanspruch, Zugehörigkeit der nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgten Vorbereitung auf eine bestandene Wiederholungsprüfung zur Ausbildung
Stichwort:Feststellungslast
Leitsatz:1. Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht.

2. Nimmt das Kind an der erstmaligen Wiederholungsprüfung teil und besteht diese, ist in der Regel zu unterstellen, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet hat.
Volltext: BFH - Urteil, III R 85/08

BFH – Urteil, IX R 39/08 vom 01.04.2009

Rechtsgebiete:EStG
Stichwort:Feststellungslast
Leitsatz:1. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile.

2. Ist die Vermietung eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf Dauer angelegt, so ist auch dann grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn der Mieter oder Pächter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 39/08


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