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Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 3 Sa 2534/04 vom 24.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BAT, PersVG Bln, StPG vom 09.12.2003, Abschnitt II der Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom StPG vom 09.12.2003
Schlagworte:Versetzung zum Stellenpool, Beteiligung des Personalrats, Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO
Stichwort:Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO
Leitsatz:1. Gegen eine Versetzung einer angestellten Personalüberhangskraft des Landes Berlin auf der Grundlage des § 12 BAT, § 1 Abs. 2 StPG in den Stellenpool (ZeP) bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken.

2. Aus einer nach § 84 Abs. 1 PersVG Bln im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gegenüber dem Personalrat der bisherigen Dienststelle an sich gebotenen, aber unterlassenen Erörterung mit dem Personalrat kann der betroffene Angestellte jedenfalls dann keine Unwirksamkeit der personellen Maßnahme herleiten, wenn der Personalrat dies nicht bei seiner (schriftlichen) Stellungnahme ausdrücklich rügt.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 2534/04




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