Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterFFeststellungsbescheid 

Feststellungsbescheid

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, IX R 24/08 vom 25.02.2009

§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO ist auf Änderungen des angefochtenen Steuerbescheids während des Einspruchsverfahrens nach § 132 AO i.V.m. § 164 Abs. 2 AO entsprechend anzuwenden, wenn die Änderungsmöglichkeit nur deshalb besteht, weil die Festsetzungsfrist durch den Einspruch gemäß § 171 Abs. 3a AO in ihrem Ablauf gehemmt ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 35.07 vom 25.09.2008

Konkurrieren mehrere Krankenhäuser um einen bestimmten Versorgungsbedarf und trifft die Behörde unter ihnen eine Auswahl, so kann eine Anfechtungsklage des einen Krankenhauses gegen den an das andere Krankenhaus gerichteten begünstigenden Bescheid zulässig sein. Voraussetzung ist freilich, dass der Kläger für sich selbst eine Planaufnahme erstreiten und nicht lediglich eine Planherausnahme abwehren will.

Nimmt die Behörde ein Krankenhaus in den Plan auf, ohne eine Auswahlentscheidung zum Nachteil eines anderen Krankenhauses zu treffen, so werden Rechte des anderen Krankenhauses nicht berührt. Es besteht kein subjektives Recht eines Plankrankenhauses darauf, dass die Behörde eine Überversorgung vermeidet oder abbaut.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 37.08 vom 09.09.2008

Ändert die Krankenhausplanungsbehörde ihren Feststellungsbescheid während des Drittanfechtungsprozesses und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von dem bislang Begünstigten angefochten wird (wie BVerwGE 129, 66).

War der ursprüngliche Verwaltungsakt unter Verletzung der Rechte eines Dritten rechtswidrig und wurde er deshalb von dem Dritten angefochten, so ist der Änderungsbescheid jedenfalls insoweit materiell rechtmäßig, als er diesen Verwaltungsakt noch vor Eintritt seiner Unanfechtbarkeit aufhebt, selbst wenn die neue Regelung wiederum rechtswidrig sein sollte.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 198/07 vom 20.02.2007

Die Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 3 SchfG, nach der rückständige Umlagen eines Bezirksschornsteinfegermeisters von der zuständigen Verwaltungsbehörde nach den für sie geltenden Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden, beinhaltet keine gesetzliche Ermächtigung für diese Behörde zum Erlass eines Leistungsbescheides über die Zahlung der Umlage als Vollstreckungsgrundlage. Diese Ermächtigung steht vielmehr nach § 16 Abs. 2 Satz 2, letzter Halbsatz SchfG der Lehrlingskostenausgleichskasse als nichtrechtsfähiger Einrichtung (öffentlichen Rechts) der Schornsteinfegerinnungen zu.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11298/05.OVG vom 07.03.2006

Zu den Voraussetzungen, unter denen gemäß § 90 Abs. 2a SGB IX Sonderkündigungsschutz im Sinne von § 85 SGB IX besteht.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1821/05 vom 08.11.2005

1. Die Beiladung setzt ein (noch) anhängiges Verfahren voraus.

2. Durch die Feststellung der Aufnahme eines neu hinzutretenden Krankenhauses in den Krankenhausplan wird die Rechtsstellung der zur Deckung desselben Bedarfs bereits aufgenommenen Krankenhäuser zwar berührt, aber nicht unmittelbar verändert.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 5.04 vom 07.04.2005

Scheidet ein Beamter auf eigenen Antrag aus dem Dienstverhältnis aus, so ist eine vertragliche Zusage seines bisherigen Dienstherrn unwirksam, ihm nach Beendigung der bei einem Dritten im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis geleisteten Dienste eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu gewähren.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11964/03.OVG vom 28.04.2004

Stellt ein Grundlagenbescheid die Maßstabsdaten betreffend die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Oberflächenentwässerung von Grundstücken fest, die im Eigentum mehrerer Personen stehen, hat dies nach §§ 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG, 179 Abs. 2 Satz 2 AO gegenüber den Miteigentümern einheitlich zu erfolgen.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 3202/98 vom 10.09.2002

1. Die Anschlussberufung bedurfte schon vor Inkrafttreten des § 127 Abs. 4 VwGO keiner Zulassung. Mit diesem Rechtsmittel kann der Berufungsbeklagte seine Verpflichtungsklage in vollem Umfang weiterverfolgen, wenn der Berufungskläger mit seiner zugelassenen Berufung die in erster Instanz unter teilweiser Klageabweisung ausgesprochene Verpflichtung zur Neubescheidung des Berufungsbeklagten angreift.

2. Ein bedarfsgerecht gegliedertes leistungsfähiges Krankenhausangebot i.S.d. § 17 Abs. 4 HKHG in einem Versorgungsgebiet kann auch durch verfügbare Bettenkapazitäten außerhalb dieses Gebiets gelegener Krankenhäuser sichergestellt werden, soweit diese leicht erreichbar und nicht der Grundversorgung zugeordnet sind.

3. Die derzeitige hessische Krankenhausplanung auf dem Gebiet der Herzchirurgie ist mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1572/01 vom 20.11.2001

1. Vorbeugender Rechtsschutz ist nur zulässig, wenn der Verweis auf den nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich des nachgängigen einstweiligen Rechtsschutzes - für den Rechtsschutzsuchenden mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre.

2. Die Durchsetzung des Anspruchs eines Krankenhauses auf Aufnahme in den Krankenhausplan wird durch die Feststellung der Aufnahme eines konkurrierenden Krankenhauses nicht vereitelt oder wesentlich erschwert.

3. Der Bescheid, durch den die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan festgestellt wird, besitzt nicht zugleich regelnde Wirkung gegenüber anderen Krankenhäusern.

4. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 109 Abs. 3 SGB V (Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 -, SozR 3-2500 § 109 Nr. 7) ist auf § 8 Abs. 1 KHG nicht übertragbar.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 17.99 vom 19.09.2000

Leitsätze:

1. Arbeitnehmer, die arbeitsvertragsrechtlich an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, sind befugt, gegen eine auf Antrag des Unternehmens ergangene behördliche Feststellung zu klagen, dass eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zulässig ist.

2. Einem Feststellungsbescheid nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 ArbZG i.V.m. § 10 ArbZG darf keine Anordnung über die Beschäftigungszeit unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeiten beigefügt werden.

3. Arbeitsergebnisse eines Produktionsbetriebes sind i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG misslungen, wenn sie zu dem vom Arbeitgeber vorgesehenen Zweck nicht brauchbar sind, weil ihre bestimmungsgemäße Verwendung ausgeschlossen oder wesentlich beeinträchtigt ist. Die Unterbrechung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen muss ursächlich für eine je nach den betrieblichen Verhältnissen relevante Misslingensquote sein.

4. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG zulässige Sonn- und Feiertagsbeschäftigung setzt ihre Erforderlichkeit zur Verhütung des Misslingens von Arbeitsergebnissen voraus.

5. Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG zulässig, wenn sie der Produktionssteigerung oder der Verringerung der Produktionskosten dienen oder zumutbare Modernisierungsmaßnahmen entbehrlich machen soll.

Urteil des 1. Senats vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 17.99

I. VG Regensburg vom 20.04.1998 - Az.: VG RN 5 K 97.2567 -
II. VGH München vom 29.06.1999 - Az.: VGH 22 B 98.1524 -

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 412/08 vom 21.04.2009

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 2182/06 vom 20.12.2006


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Feststellungsbescheid - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum