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Feststellungsbescheid

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 412/08 vom 21.04.2009

Rechtsgebiete:ArbGG, KSchG, ZPO, SGB IX, BGB
Schlagworte:Kündigung, außerordentlich, Schwerbehinderung, Nachweis, Intregrationsamt, Feststellungsbescheid, Zustimmung, Arbeitsunfähigkeit, Verhalten, genesungswidriges, Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers
Stichwort:Feststellungsbescheid
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 412/08



BFH – Urteil, IX R 24/08 vom 25.02.2009

Rechtsgebiete:FGO, AO
Schlagworte:Verböserungshinweis bei Änderung des angefochtenen Steuerbescheids während des Einspruchsverfahrens - Zweck des § 367 Abs. 2 Satz 2 AO - Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung als Änderungsbescheid im Sinne von § 68 FGO - Feststellungsbescheid
Stichwort:Feststellungsbescheid
Leitsatz:§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO ist auf Änderungen des angefochtenen Steuerbescheids während des Einspruchsverfahrens nach § 132 AO i.V.m. § 164 Abs. 2 AO entsprechend anzuwenden, wenn die Änderungsmöglichkeit nur deshalb besteht, weil die Festsetzungsfrist durch den Einspruch gemäß § 171 Abs. 3a AO in ihrem Ablauf gehemmt ist.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 24/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 35.07 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:VwGO, KHG
Schlagworte:Klagebefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsschutzinteresse, Konkurrentenklage, Krankenhaus, Krankenhausplan, Krankenhausfinanzierungsrecht, Feststellungsbescheid, Wettbewerb, Subvention, Investitionsförderung
Stichwort:Feststellungsbescheid
Leitsatz:Konkurrieren mehrere Krankenhäuser um einen bestimmten Versorgungsbedarf und trifft die Behörde unter ihnen eine Auswahl, so kann eine Anfechtungsklage des einen Krankenhauses gegen den an das andere Krankenhaus gerichteten begünstigenden Bescheid zulässig sein. Voraussetzung ist freilich, dass der Kläger für sich selbst eine Planaufnahme erstreiten und nicht lediglich eine Planherausnahme abwehren will.

Nimmt die Behörde ein Krankenhaus in den Plan auf, ohne eine Auswahlentscheidung zum Nachteil eines anderen Krankenhauses zu treffen, so werden Rechte des anderen Krankenhauses nicht berührt. Es besteht kein subjektives Recht eines Plankrankenhauses darauf, dass die Behörde eine Überversorgung vermeidet oder abbaut.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 35.07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 37.08 vom 09.09.2008

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO
Schlagworte:Erledigung der Hauptsache, Hauptsacheerledigung, Konkurrentenklage, Feststellungsbescheid, Aufhebung eines Verwaltungsaktes, Rücknahme, Änderung, Änderungsbescheid, Krankenhausplanung, Krankenhausfinanzierung
Stichwort:Feststellungsbescheid
Leitsatz:Ändert die Krankenhausplanungsbehörde ihren Feststellungsbescheid während des Drittanfechtungsprozesses und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von dem bislang Begünstigten angefochten wird (wie BVerwGE 129, 66).

War der ursprüngliche Verwaltungsakt unter Verletzung der Rechte eines Dritten rechtswidrig und wurde er deshalb von dem Dritten angefochten, so ist der Änderungsbescheid jedenfalls insoweit materiell rechtmäßig, als er diesen Verwaltungsakt noch vor Eintritt seiner Unanfechtbarkeit aufhebt, selbst wenn die neue Regelung wiederum rechtswidrig sein sollte.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 37.08


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