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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 7 U 34/07 vom 06.09.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Unterhaltsrente, Feststellungsanspruch
Stichwort:Feststellungsanspruch
Leitsatz:Die Feststellung der zukünftigen Ersatzpflicht des Schädigers für eine Unterhaltsrente (§ 844 II BGB) ist schon dann gerechtfertigt, wenn nach der Erfahrung des Lebens und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die spätere Verwirklichung des Unterhaltsanspruches nicht ausgeschlossen erscheint, vielmehr mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Das ist bei einem knapp 40jährigen Hausmann - dem getöteten Unfallopfer - im Hinblick auf einen möglichen künftigen Unterhaltsanspruch seiner Mutter der Fall.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 34/07




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