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Feststellung zu ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 13.07 vom 02.08.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG
Schlagworte:Abschiebungsschutz, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbestimmung, Feststellung zu ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten, Prüfungspflicht des Bundesamts, Anspruch des Ausländers auf Prüfung von Abschiebungsverboten, Grundsatz der Subsidiarität, Rechtsschutzbedürfnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Stichwort:Feststellung zu ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten
Leitsatz:1. Die Feststellung eines ausländerrechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich des Herkunftsstaates ist - anders als beim asylrechtlichen Abschiebungsschutz - nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Asylbewerber Schutz in einem anderen Staat finden kann, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt; unter Umständen kann dem Kläger in einem derartigen Fall aber das Rechtsschutzbedürfnis fehlen.

2. Der Asylbewerber hat regelmäßig einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Falle der Ablehnung der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eine Feststellung über das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich seines Herkunftsstaates trifft.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 13.07




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