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Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 399/03 vom 16.10.2003

Rechtsgebiete:AuslG, FGG
Schlagworte:Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung
Stichwort:Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung
Leitsatz:1) Bei der Überprüfung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung des Amtsgerichts ist das Landgericht nicht an die rechtliche Einordnung des Haftgrundes durch das Amtsgericht gebunden.

2) Das Landgericht ist deshalb nicht gehindert, den vom Amtsgericht gem. § 57 Abs. 2 S. 1 AuslG angenommenen Haftgrund durch denjenigen nach § 57 Abs. 2 S. 2 AuslG zu ersetzen und in diesem Rahmen eigene Ermessenserwägungen vorzunehmen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 399/03




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