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Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 16.97 vom 20.11.1997

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Berechtigtenfeststellung, Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung, Entschädigungsberechtigung, Anscheinsbeweis, Erschütterung des Anscheinsbeweises, Kausalität, unlautere Machenschaft, Nötigung, "Rentnerfall", ausreisebedingter Vermögensverlust, Veräußerungsdruck, staatliches Verkaufsverlangen.
Stichwort:Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung
Leitsatz:Urteil des 7. Senats vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97

Leitsatz:

Ein staatlicher Verkaufsdruck im Zusammenhang mit einem Ausreisebegehren ist für eine Veräußerung von Grundeigentum auch dann ursächlich i.S.v. § 1 Abs. 3 VermG, wenn er nicht deren alleinige oder wesentliche Ursache war; dementsprechend kann eine Erschütterung des in solchen Fällen anwendbaren Anscheinsbeweises (BVerwGE 100, 310) nicht schon damit begründet werden, daß eine andere Tatsache (hier: Wunsch nach Erfüllung einer privaten Verkaufszusage) die wesentliche Ursache für die Veräußerung gewesen sein könnte.

Urteil des 7. Senats vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97

I. VG Meiningen vom 28.08.1996 - Az.: VG 1 K 334/95.Me
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.97




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