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Festsetzungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei während des Rechtsstreits hinzugezogenen Steuerberaters im Kostenfestsetzungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 483/01 vom 22.04.2002

1. Ebenso wie die Kosten eines Privatgutachters können auch die Kosten eines Steuerberaters erstattungfsfähig sein, wenn für seine Hinzuziehung durch die Partei ausnahmsweise ein prozessnotwendiger Anlass im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO bestand.

2. Erforderlich ist jedoch, dass der Erstattungsberechtigte eine an den Regelungen der StBGebV orientierte Rechnung seines Steuerberaters vorlegt.

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