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Festsetzungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei während des Rechtsstreits hinzugezogenen Steuerberaters im Kostenfestsetzungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 483/01 vom 22.04.2002

Rechtsgebiete:StBGebV, ZPO
Schlagworte:Festsetzungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei während des Rechtsstreits hinzugezogenen Steuerberaters im Kostenfestsetzungsverfahren
Stichwort:Festsetzungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei während des Rechtsstreits hinzugezogenen Steuerberaters im Kostenfestsetzungsverfahren
Leitsatz:1. Ebenso wie die Kosten eines Privatgutachters können auch die Kosten eines Steuerberaters erstattungfsfähig sein, wenn für seine Hinzuziehung durch die Partei ausnahmsweise ein prozessnotwendiger Anlass im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO bestand.

2. Erforderlich ist jedoch, dass der Erstattungsberechtigte eine an den Regelungen der StBGebV orientierte Rechnung seines Steuerberaters vorlegt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 483/01




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