JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Festsetzungen
| Rechtsgebiete: | LwAnpG, FlurbG, BGB |
| Schlagworte: | Bodenordnungsplan, Festsetzungen, Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Ausführungsanordnung, neuer Rechtszustand, Änderung, Ergänzung, Klarstellung, Auslegung, Grundbuchberichtigung |
| Stichwort: | Festsetzungen |
| Leitsatz: | Die Befugnis der Flurneuordnungsbehörde zur Änderung, Ergänzung oder regelnden Klarstellung seiner Festsetzungen endet grundsätzlich mit der Ausführungsanordnung und Eintritt des neuen Rechtszustandes. Danach kann der Plan nur noch nach § 64 FlurbG geändert oder ergänzt werden. Die Voraussetzungen des § 64 FlurbG sind eng auszulegen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 9 K 23/04 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Auslegung des Planentwurfs, Bekanntmachungsfrist, Kompensation, Abwägung, Privateigentum, Festsetzungen, widersprüchliche |
| Stichwort: | Festsetzungen |
| Leitsatz: | Eine Verkürzung der Bekanntmachungsfrist für die Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans ist für seine Wirksamkeit unerheblich, wenn die (bekannt gemachte) Dauer der Auslegung so bemessen ist, dass die Mindestfristen des § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB für Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfs insgesamt eingehalten werden. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 36.03 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Abwägung, Ausgleichsmaßnahme, Außenwohnbereich, Bebauungsplan: Abwägung, Bedarf, künftiger, Bestimmtheit, Einzelbeurteilung, Erschließungsbeitrag, Festsetzungen, Planrechtfertigung, Schweinemast, VDI-Richtlinie 3471, Verkehr, landwirtschaftlicher |
| Stichwort: | Festsetzungen |
| Leitsatz: | 1. Soll eine Teilstrecke einer vorhandenen Straße durch die Festsetzung "Fuß- und Radweg" einer besonderen Zweckbestimmung zugeführt werden, muss die Grenze in der Planzeichnung verlässlich festgelegt werden. 2. Die Festsetzung "Fuß- und Radweg", die erst nach Fertigstellung einer Umgehungsstraße gelten soll, findet in § 9 BauGB keine Grundlage. 3. Auch der "Außenwohnbereich" einer Wohnbebauung verdient Schutz vor Geruchsbelästigungen benachbarter Schweinehaltung. Es ist daher unzulässig, die bebaubare Fläche eines allgemeinen Wohngebiets bis unmittelbar an die Isoplethe heranzuschieben, die die Geruchsbelästigung mit 1 GE/m³ an 3 % der Jahresstunden wiedergibt. 4. Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft auf Flächen, die außerhalb des Plangebietes liegen, müssen entweder vor dem Inkrafttreten des Planes vertraglich gesichert sein oder das Eigentum der Gemeinde an diesen Flächen muss bis zu diesem Zeitpunkt gesichert sein. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 42/02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Festsetzungen, Fläche für die Landwirtschaft, von Bebauung freizuhaltende Flächen, Ausschluß landwirtschaftlicher Gebäude. |
| Stichwort: | Festsetzungen |
| Leitsatz: | Leitsätze: § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a BauGB allein ermächtigt nicht zum Ausschluß baulicher Anlagen, die der Landwirtschaft dienen. Aufgrund des § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB kann auch für Flächen für die Landwirtschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a BauGB) festgesetzt werden, daß sie von Bebauung freizuhalten sind; eine solche Festsetzung schließt auch bauliche Anlagen aus, die im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. § 209 BauGB oder sonstiges Bundesrecht fordert nicht, daß im Bebauungsplan die jeweilige Nummer in § 9 Abs. 1 BauGB bezeichnet wird, auf die die einzelne Festsetzung gestützt wird. Beschluß des 4. Senats vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 NB 4.97 - I. VGH Mannheim vom 24.10.1996 - Az.: VGH 8 S 3336/95 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 NB 4.97 | |
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