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Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten ausgebliebenen Zeugen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, X B 76/06 vom 07.03.2007

Rechtsgebiete:ZPO, FGO, StPO, OWiG
Schlagworte:Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten ausgebliebenen Zeugen, Verfahrenseinstellung und Kostenentscheidung bei Tod des beschwerdeführenden Zeugen im Beschwerdeverfahren
Stichwort:Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten ausgebliebenen Zeugen
Leitsatz:Verstirbt der im Beweistermin unentschuldigt nicht erschienene Zeuge, bevor über seine Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsmitteln abschließend entschieden ist, so ist die angefochtene Festsetzung gegenstandslos und das Ordnungsmittelverfahren durch Beschluss einzustellen.
Volltext: BFH - Beschluss, X B 76/06




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