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Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 04.1226 vom 15.01.2007

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft, die frei von Bebauung zu halten ist, Einschränkung einer ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzung (Pensionspferdehaltung), Abwägung der Eigentumsbelange, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Stichwort:Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 04.1226



BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 129.98 vom 27.01.1999

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Ausfertigung, Bekanntmachung, Inkrafttreten, Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft, Streuobstwiese, landschaftspflegerische Zwecke, klimatologische Zwecke, Kaltluftschneise, Negativplanung, Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche.
Stichwort:Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein Bebauungsplan muß vor seiner Bekanntmachung, d.h. vor dem Bekanntmachungsakt, ausgefertigt werden (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 9. Mai 1996 - BVerwG 4 B 60.96 - Buchholz 406.11 § 12 Nr. 21). Bundesrecht schließt nicht aus, daß ein Bebauungsplan an dem Tage, an dem er ausgefertigt worden ist, noch bekanntgemacht wird. Die Übereinstimmung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsdatum könne ein Indiz dafür sein, daß die Reihenfolge nicht gewahrt ist.

2. Verfolgt die Gemeinde mit der Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft (Streuobstwiese) maßgeblich auch landschaftspflegerische und klimatologische Zwecke (Kaltluftschneise), so liegt allein darin noch keine sog. Negativplanung, die - weil lediglich "vorgeschoben" - nach § 1 Abs. 3 BauGB unzulässig wäre.

3. Soll die bisherige landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche unter Ausschluß jeglicher Bebauung, auch solcher, die landwirtschaftlichen Zwecken dient, gesichert werden, so bedarf es außer einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB auch der Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 NB 4.97 -).

Beschluß des 4. Senats vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 -

I. VG Stuttgart vom 07.10.1997 - Az.: VG 14 K 2862/95 -
II. VHG Mannheim vom 18.09.1998 - Az.: VGH 8 S 1575/98 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 129.98


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