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Festsetzung des Gegenstandswertes nach der sich aus den Anträgen der Kläger und Antragsteller für sie ergebenden Bedeutung der Sache

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 C 03.1742 vom 18.02.2004

Rechtsgebiete:GKG, AsylbLG
Schlagworte:Asylbewerberleistungsgesetz, Verpflichtungsklage auf Gewährung von Geld- anstelle von Sachleistungen, Festsetzung des Gegenstandswertes nach der sich aus den Anträgen der Kläger und Antragsteller für sie ergebenden Bedeutung der Sache
Stichwort:Festsetzung des Gegenstandswertes nach der sich aus den Anträgen der Kläger und Antragsteller für sie ergebenden Bedeutung der Sache
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 C 03.1742




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