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Festsetzung des Gegenstandswertes nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG)

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 C 02.2952 vom 14.01.2003

Rechtsgebiete:GKG, AsylbLG
Schlagworte:Asylbewerberleistungsgesetz, Verpflichtungsklage auf Gewährung von Geld anstelle von Sachleistungen, Festsetzung des Gegenstandswertes nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG)
Stichwort:Festsetzung des Gegenstandswertes nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG)
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 C 02.2952




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