JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Festsetzung
| Rechtsgebiete: | KAG, LWG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Planung, Einschätzungsspielraum, Entwässerungsplanung, Planungsleitsatz, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Ableitung |
| Stichwort: | Festsetzung |
| Leitsatz: | Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal. Bei der Planung eines Niederschlagswasserkanals hat die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Notwendigkeit einer Abwasseranlage. Die Frage, ob wenigstens ein Grundstück zur ordnungsgemäßen Beseitigung des dort anfallenden Oberflächenwassers auf einen solchen Kanal angewiesen ist, muss auch unter Einbeziehung der vorhandenen Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten beantwortet werden (§ 52 Abs. 5 Satz 1 LWG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 3 LWG). Dabei sind nicht lediglich die Umstände im Zeitpunkt der Planung zu berücksichtigen, sondern auch zulässige und zukünftig mögliche Nutzungsänderungen der Grundstücke. Darüber hinaus besteht im Rahmen der Planung nur insoweit Veranlassung, vorhandene Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten der Grundstücke im Einzelnen aufzuklären, als konkrete Anhaltspunkte für solche Möglichkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorliegen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11163/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AO, KAG SH |
| Schlagworte: | Festsetzung, Jahreskurabgabe, Kurabgabe, Nutzungsrecht, Zweitwohnung |
| Stichwort: | Festsetzung |
| Leitsatz: | 1. Ein rechtmäßiges Leistungsgebot eines Abgabenbescheides setzt eine vorhergehende Festsetzung der Abgabenschuld voraus. 2. Eigentümer einer Zweitwohnung können nicht zur pauschalierten Jahreskurabgabe herangezogen werden, wenn ihr Nutzungsrecht an der Wohnung vertraglich auf einen Zeitraum von etwa drei Wochen im Kalenderjahr beschränkt ist. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 4/09 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, VBVG |
| Schlagworte: | Betreuer, Vergütung, Festsetzung, Mittellosigkeit, Staatskasse, Kenntnis |
| Stichwort: | Festsetzung |
| Leitsatz: | Die Bestandskraft der früheren Festsetzung einer Betreuervergütung gegen den Betreuten steht deren späteren Festsetzung gegen die Staatskasse nicht entgegen, wenn der Berufsbetreuer mangels Übertragung des Aufgabenkreises der Vermögenssorge keine genaue Kenntnis über das Vermögen des Betreuten hatte und sich später herausstellt, dass er seinen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten trotz umgehender Ausschöpfung der Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nicht durchsetzen kann, weil ausreichendes Vermögen entgegen der Annahme bei der ursprünglichen Festsetzung nicht vorhanden war und ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 477/08 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LWG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Abwasserbegriff, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Fortleiten, Sammeln zum Fortleiten, Abwasserbeseitigungspflicht, Benutzungsrecht |
| Stichwort: | Festsetzung |
| Leitsatz: | Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal. Von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser, das im Rahmen des Gemeingebrauchs ortsnah schadlos in ein natürliches oberirdisches Gewässer eingeleitet werden darf, stellt kein beseitigungspflichtiges Abwasser dar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11160/08.OVG | |
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