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Festnahme

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Urteil, 1 StR 718/08 vom 12.05.2009

Zu den Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen in steuerstrafrechtlichen Urteilen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TP 2192/07 vom 09.11.2007

1. Für die gerichtliche Überprüfung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen der Polizei - hier: vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO - ist in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO auch nach Abschluss des Strafverfahrens der Ermittlungsrichter zuständig (Anschluss an BGHSt 44, 171).

2. Prozesskostenhilfe kann dem (früheren) Beschuldigten in diesen Fällen nicht bewilligt werden, weil der Gesetzgeber (nur) die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vorgesehen hat, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 BV 03.722 vom 10.01.2007

Auch eine Auslieferung ist eine Ausreise i.S. des § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG bzw. des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 108/05 vom 11.01.2006

1. Es gibt keine auf Bundesrecht beruhende gesetzliche Ermächtigung, die es der Ausländerbehörde ohne vorherige richterliche Anordnung gestattet, einen Ausländer festzunehmen und bis zur Anordnung der Abschiebungshaft festzuhalten.

2. Wenn die Polizei einen Ausländer ausschließlich im Interesse und im Einverständnis der Ausländerbehörde festnimmt, festhält und dem Abschiebungshaftrichter vorführt, kann sich die Ausländerbehörde nicht nachträglich darauf berufen, die Polizei habe den Ausländer auf Grund von Vorschriften nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) festgenommen und festgehalten.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 11 CS 04.2334 vom 21.03.2005

Ein positiver Drogenschnelltest kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dann als ausreichender Nachweis eines Betäubungsmittelkonsums angesehen werden, wenn das auf diese Weise erzielte Ergebnis durch weitere Umstände (z.B. ein Geständnis des Betroffenen, Besitz des nachgewiesenen Betäubungsmittels) bestätigt wird.

OLG-CELLE – Beschluss, 16 W 155/04 vom 22.12.2004

Die Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über eine nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden ist dann nicht unverzüglich, wenn der Betroffene vor 14.00 Uhr durch die Polizei festgenommen worden ist und erst am nächsten Tag dem Abschiebehaftrichter vorgeführt wird bzw. der Haftantrag erst am Vormittag des Folgetages gestellt hat.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 204/04 vom 20.12.2004

Wird zur Darstellung früherer Verurteilungen des Angeklagten der Auszug aus dem Strafregister des Angeklagten in die schriftlichen Urteilsgründe einkopiert, so liegt darin grundsätzlich kein die Sachrüge begründender Rechtsverstoß.

BAYOBLG – Urteil, 4St RR 93/04 vom 22.09.2004

1. Ein dauerndes Abschiebehindernis im Sinne des § 58 Abs. 4 AsylverfG liegt dann vor, wenn aus tatsächlichen Gründen die Abschiebung nicht möglich ist und dieser Zustand auf noch nicht absehbare, voraussichtlich längere Zeit fortbestehen wird.

2. Sind aus der Bundesrepublik in einen bestimmten Staat (hier: in den Irak) seit mehr als 10 Jahren keine Abschiebungen mehr erfolgt, so bildet dieser Umstand ein Indiz für das Bestehen eines dauerhaften Abschiebehindernisses.

3. Diese Indizwirkung kann nur durch Tatsachen beseitigt werden, die den Schluss auf eine dauerhafte Änderung der für die Durchführung von Abschiebungen maßgeblichen Umstände zulassen.

BAYOBLG – Beschluss, 4Z BR 70/04 vom 16.09.2004

1. Zu den materiellrechtlichen Voraussetzungen für eine Sicherungshaft von über 6 Monaten in Abschiebungssachen.

2. Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an eine Entscheidung, mit der Abschiebungshaft über 6 Monate hinaus verlängert wird.

BAYOBLG – Beschluss, 4Z BR 45/04 vom 16.08.2004

Bei nicht vollzogener (als Überhaft angeordneter) Abschiebungshaft besteht regelmäßig nach Erledigung der Hauptsache (hier: Rücknahme des Haftantrags) kein Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung.

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 82/03 vom 05.08.2003

"1. Für eine Glaubwürdigkeitsüberprüfung muss sich der Tatrichter nicht nur mit der seiner Meinung nach unglaubwürdigen Aussage eines Belastungszeugen auseinandersetzen sondern auch den wesentlichen Inhalt der Einlassung des Angeklagten und etwaiger Entlastungszeugen mitteilen.

2. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmales "Besitz" in § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist die Eigentumslage an den Betäubungsmitteln unerheblich."

BAG – Urteil, 2 AZR 235/02 vom 03.07.2003

Eine zur Kündigung berechtigende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers liegt nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer in einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder einen seiner Repräsentanten wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht hat. Eine kündigungsrelevante erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten kann sich im Zusammenhang mit der Erstattung einer Strafanzeige im Einzelfall auch aus anderen Umständen ergeben.

BAYOBLG – Beschluss, 4Z BR 82/02 vom 11.10.2002

Für eine Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung bleibt das Rechtsschutzbedürfnis auch nach Durchführung der Abschiebung oder Beendigung der Freiheitsentziehung bestehen.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 209/02 vom 25.07.2002

Eine Privatperson kann § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO einen auf frischer Tat Betroffenen nicht nur zur Feststellung der Identität sondern auch zur vorläufigen Anwesenheitssicherung festnehmen, sofern Anlaß zu der Annahme besteht, daß der Täter flüchten will.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 244/01 vom 30.01.2002

Die vor der Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft unterbliebene Anhörung des Betroffenen ist unverzüglich nachzuholen, selbst wenn der Betroffene zwei Tage nach seiner Festnahme abgeschoben wird.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 131/01 vom 06.12.2001

Der verbotene Anbau und das verbotene Herstellen von Marihuana treffen tatmehrheitlich zusammen, weil der Tatbestand des Anbaus mit dem Beginn der Ernte beendet ist und der Tatbestand des Herstellens mit der Ernte beginnt.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 330/01 vom 08.10.2001

Verbüßt der Betroffene eine Haftstrafe muß die Ausländerbehörde die Ausstellung eines Heimreisescheins so rechtzeitig betreiben, dass der Betroffene nach Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben werden kann.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 69/01 vom 20.07.2001

Zur Frage der Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, wenn die paranoiden Eltern ihren volljährigen Sohn gewaltsam aus dem Familienbereich seiner Freundin holen wollen.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 91/01 vom 22.03.2001

Ordnet das Landgericht die einstweiliger Abschiebungshaft an, findet die sofortige (Erst-) Beschwerde statt.

BAYOBLG – Beschluss, 1 St RR 27/01 vom 20.03.2001

Zur Frage des Rechtsfolgenausspruches wegen der Entziehung von Minderjährigen.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 60/01 vom 21.02.2001

Die Abschiebungshaft kann über sechs Monate hinaus verlängert werden, wenn der Betroffene durch ein maßgeblich ihm zurechenbares pflichtwidriges Verhalten nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist abgeschoben werden konnte.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 58/01 vom 19.02.2001

Zur Frage, ob unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes Deutschland Die Abschiebungshaft nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr.4 AsylVfG auf der Grundlage von § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 AuslG aufrechterhalten werden kann, wenn der Ausländer entgegen § 13 Abs. 3 Satz 2 AsylVfG nicht unverzüglich um Asyl nachgesucht hat (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Karlsruhe NVwZ Beilage 2000, 111.und OLG Düsseldorf Report 2000, 108).

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 9/01 vom 08.02.2001

Zuwiderhandlungen gegen das Außenwirtschaftsgesetz, die auf vorgeschobenen deutschen Grenzdienststellen in Tschechien begangen werden, sind nach dem deutschen Strafrecht zu beurteilen.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 24/01 vom 23.01.2001

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen im Abschiebungsverfahren ein Rechtsanwalt beizuordnen ist.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 358/00 vom 08.01.2001

Eine sofortige weiteren Beschwerde der Ausländerbehörde gegen einen Beschluss des Landgerichts zur Abschiebungshaft setzt zu ihrer Zulässigkeit voraus, dass für die rechtliche Überprüfung der langerichtlichen Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis besteht.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 398/00 vom 02.01.2001

Für die Frage der Verhältnismäßigkeit weiterer Abschiebungshaft kann eine früher vollzogene Abschiebungshaft relevant sein.

BGH – Urteil, 1 StR 280/99 vom 06.04.2000

StGB § 266 Abs. 1

Die Wertung des Tatrichters, eine Kreditvergabe sei pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB, setzt eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, der beabsichtigten Verwendung des Kredits und der Einschätzung der Risiken durch die Entscheidungsträger voraus.

BGH, Urt. vom 6. April 2000 - 1 StR 280/99 -
LG Augsburg

BGH – Urteil, 1 StR 109/99 vom 26.10.1999

EuAlÜbk Art. 16, 18;
EU-VereinfAlÜbk Art. 7, 9, 10;
SDÜ Art. 66 Abs. 2, 64, 95

Erfolgt eine Auslieferung aufgrund einer nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem erfolgten Festnahme und/oder nach festgestelltem Verzicht auf den Spezialitätsschutz durch den Auszuliefernden, ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte ohne weiteres davon auszugehen, daß sich die Auslieferung auf die in der Ausschreibung bezeichnete Tat ohne jede Einschränkung durch den ersuchten Staat bezieht.

BGH, Urt. vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 -
LG Nürnberg-Fürth

BGH – Beschluss, 3 StR 372/98 vom 25.06.1999

BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2

Der Tatbestand des bewaffneten Betäubungsmittelhandels setzt nicht voraus, daß der Täter die Schußwaffe und das Betäubungsmittel gleichzeitig in seinem Besitz hat.

BGH, Beschl. vom 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98 -
LG Kiel

BGH – Urteil, 3 StR 22/99 vom 14.04.1999

BtMG 1981 § 29 a Abs. 1 Nr. 2

Der Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG kann - anders als die Begehungsweisen des Herstellens, Abgebens und des Besitzes nach dieser Vorschrift - voll und nicht bloß als untauglicher Versuch verwirklicht sein, wenn die geschäftliche Vereinbarung auf eine große Menge Betäubungsmittel bezogen ist, jedoch nur eine für Rauschgift gehaltene Scheindroge geliefert wird.

BGH, Urt. vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99 -
LG Duisburg

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