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Festlegung von zwei Kopfpauschalen getrennt nach Rechtskreis Ost und West durch Erstreckungskasse rechtmäßig

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 34/06 R vom 17.10.2007

Rechtsgebiete:ArztWohnortG, BMV-Ä, SGB V, SGB X
Schlagworte:Vertragsärztliche Vergütung - Festlegung von zwei Kopfpauschalen getrennt nach Rechtskreis Ost und West durch Erstreckungskasse rechtmäßig
Stichwort:Festlegung von zwei Kopfpauschalen getrennt nach Rechtskreis Ost und West durch Erstreckungskasse rechtmäßig
Leitsatz:Für Betriebskrankenkassen mit Sitz in den alten Bundesländern, die sich auf das Beitrittsgebiet erstreckt hatten, durften im Jahre 2002 unterschiedlich hohe Kopfpauschalen je nach Zugehörigkeit der Mitglieder zu den Rechtskreisen "Ost" und "West" vereinbart werden.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 34/06 R




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