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Fertigpackung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 333/06 vom 26.02.2008

Rechtsgebiete:ZZulV, KoffeinV, LMBG, LFGB
Schlagworte:Lebensmittel, Kenntlichmachung, Zusatzstoff, Versandhandel, Angebotsliste, Aushang, Speise- und Getränkekarte, Fertigpackung, Zutatenverzeichnis
Stichwort:Fertigpackung
Leitsatz:1. Bei Lebensmitteln in Fertigpackungen sind die Zusatzstoffe im Sinne des § 9 Abs. 1 ZZulV und der Zusatzstoff Koffein auch dann auf Angebotslisten im Versandhandel kenntlich zu machen, wenn sich auf den Fertigpackungen ein vollständiges Zutatenverzeichnis im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung befindet.

2. Gleiches gilt für Lebensmittel, die über einen Aushang im Geschäftslokal angeboten werden, wenn der Aushang als Speise- und Getränkekarte wie in einer Gaststätte fungiert und sich der Verbraucher nicht anhand der ausgestellten, fertig verpackten Lebensmittel mit aufgedrucktem Zutatenverzeichnis über die enthaltenen Zusatzstoffe informieren kann.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 333/06



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 12.06 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:EichG, FPackV, EG
Schlagworte:Eichrecht, Fertigpackung, Transportverpackung, Umhüllung, Nennfüllmenge, Letztverbraucher, Endverbraucher, Großhandel, Warenverkehr, Warenverkehrsfreiheit, Verbraucherschutz, Lauterkeit des Handelsverkehrs, Erforderlichkeit
Stichwort:Fertigpackung
Leitsatz:Gebinde von Fleisch, die vom Verkäufer in Folie eingeschweißt in den Verkehr gebracht werden, sind Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge und unterliegen den Anforderungen des Eichrechts. Das gilt auch für den Großhandel.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 12.06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 6 S 46/05 vom 25.04.2007

Rechtsgebiete:EGRl 98/6, VwGO, FPackV, PAngV
Schlagworte:Abtropfgewicht, Angebot, Bußgeldverfahren, Endpreis, Fertigpackung, Feststellungsinteresse, Grundpreis, Margenpreise, Preisklarheit, Preismarge, Preiswahrheit, Produktfamilie, "von-bis"-Preise, Werbeprospekte, Werbung
Stichwort:Fertigpackung
Leitsatz:1. Bei Werbeprospekten, die an alle Haushalte verteilt werden, ist, auch wenn gängige Konsumwaren wie Lebensmittel beworben werden, regelmäßig noch nicht von einem "Angebot", sondern von "Werbung unter Angabe von Preisen" auszugehen, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten.

2. Mit der Angabe einer bloßen Preismarge ("von ... bis ...") wird der Pflicht zur Grundpreisangabe nach § 2 Abs. 1 PAngV auch in der Werbung nicht genügt, wenn diese sich auf bereits hinreichend bestimmte Fertigpackungen bezieht, mögen diese auch derselben "Produktfamilie" einer Marke angehören.

3. § 2 Abs. 3 Satz 5 PAngV verlangt in Anknüpfung an die Pflicht nach § 11 Abs. 1 Satz 1 FPackV nur, den Grundpreis rechnerisch auf das auf der Fertigpackung angegebene Abtropfgewicht zu beziehen. Das Abtropfgewicht braucht bei der Grundpreisangabe nicht eigens genannt zu werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 46/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11237/05.OVG vom 24.01.2006

Rechtsgebiete:EichG, EichO, FPV, EWGRL 79/112, EWGRL 77/99, EGRL 2000/13, EGV
Schlagworte:Eichrecht, Fertigpackung, Fertigpackungsrecht, lose Ware, Nettogewicht, Nettofüllmenge, Packung, Verpackung, Transport, Transportverpackung, Umhüllung, Hygieneschutz, Handelsstufe, Letztverbraucher, Endverbraucher, Lebensmittel, vorverpackte Lebensmittel, Lebensmittelhandel, Einzelhandel, Fleisch, Etikettierung, Aufmachung, Kennzeichnung, Bezeichnung, Angabe, Etikettierungsrichtlinie, Verarbeitung, Weiterverarbeitung, Inländerdiskriminierung, Gleichheitssatz, Gleichheitsgrundrecht, Gleichbehandlung, Warenverkehrsfreiheit, mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen, Maßnahmen gleicher Wirkung
Stichwort:Fertigpackung
Leitsatz:Vertreibt ein Großhändler in Kunststofffolie eingeschweißte Fleischerzeugnisse an den Lebensmitteleinzelhandel, handelt es sich regelmäßig um Fertigpackungen i.S.d. § 6 Abs. 1 EichG, auch wenn sie dort zum losen Verkauf an Bedientheken bestimmt sind.

Die Verpflichtung, solche Packungen auch auf der Handelsstufe, die der Abgabe an den Letztverbraucher vorangeht, mit der Angabe des Nettogewichts zu versehen und nur unter Einhaltung der in § 25 FPV zugelassenen Minusabweichungen gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, ist gemeinschaftsrechtlich unbedenklich und auch mit dem Gleichheitsgrundrecht vereinbar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11237/05.OVG


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