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Fertigarzneimittel

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 265/05 vom 16.05.2006

Rechtsgebiete:AMG, ApBetrO, ApoG
Schlagworte:Arzneimittel, Betrieb, apothekenüblicher, Fertigarzneimittel, Herstellung, Verblisterung, Zulassung
Stichwort:Fertigarzneimittel
Leitsatz:1. Der Herstellungsbegriff des Arzneimittelrechts erfasst auch die Verblisterung von Fertigarzneimitteln, d.h. die Auseinzelung von Arzneimitteln aus Fertigarzneimittelpackungen, die anschließende Zusammenstellung der Tabletten und Kapseln nach den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Arzneimittelempfängers und die automatisierte Neuverpackung in folienverschweißten Behältnissen.

2. Die gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in der Apotheke hält sich im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes.

3. Für die gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in einer Apotheke besteht keine arzneimittelrechtliche Zulassungspflicht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 265/05



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 188/00 vom 22.02.2000

Rechtsgebiete:AMG, LMBG
Schlagworte:Arzneimittel, Fertigarzneimittel, Lebensmittel, Nahrungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Schlankheitsmittel, Ballaststoff
Stichwort:Fertigarzneimittel
Leitsatz:Stoffe, die in Pastillenform gleichzeitig mit der Nahrung eingenommen werden und die Resorption von Nahrungsfett durch Magen und Darm verhindern sollen, sind keine Lebensmittel.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 188/00

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 32.98 vom 09.03.1999

Rechtsgebiete:AMG
Schlagworte:Fertigarzneimittel, Bulkware, im voraus hergestellt, Abpacken auf Einzelanforderung, Großbebinde, Inverkehrbringen in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung, wesentliche Herstellungsschritte, Verkapselung als wesentlicher Herstellungsschritt.
Stichwort:Fertigarzneimittel
Leitsatz:Leitsätze:

1. Arzneimittel, die in einer Apotheke in Großgebinden bereitgehalten werden (sog. Bulkware), sind als Fertigarzneimittel zulassungspflichtig, sobald sie in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden (§ 4 Abs. 1, § 21 Abs. 1 AMG).

2. Die Verkapselung eines Wirkstoffs stellt jedenfalls dann einen wesentlichen Herstellungsschritt i.S.d. § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG dar, wenn sie ihn erst anwendungsfähig macht. Erfolgt eine solche Verkapselung industriell, so entfällt die Freistellung von der Zulassungspflicht unabhängig davon, ob der Vorgang in einer Apotheke technisch möglich wäre.

Urteil des 3. Senats vom 9. März 1999 - BVerwG 3 C 32.98

I. VG Karlsruhe vom 15.05.1995 - Az.: VG 12 K 3717/93 -
II. VGH Mannheim vom 07.08.1997 - Az.: VGH 10 S 16/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 32.98


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